„Im Jahr 2021 haben uns so viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erreicht wie noch nie. Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Zudem ist die in vielen Fällen zu beobachtende Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ein weiterer schwerer Rechtsverstoß zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zulasten der rechtmäßig agierenden Wettbewerber. Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens hat der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen inakzeptabel ist. Wir werden die Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen.“
Beschwerden auf Höchstwert
Im Jahr 2021 ist die Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingegangen schriftlichen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe nochmals deutlich gestiegen, nachdem schon im Vorjahr ein Höchststand zu verzeichnen war. Insgesamt erreichten die Behörde 79.702 schriftliche Beschwerden. 2020 waren es noch 63.273. Dies bedeutet einen Zuwachs von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Beschwerden betrafen nach wie vor besonders häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten gefolgt von Versicherungs- und Finanzprodukten. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.
Hohe Zahl von Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer
Bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur ein deutlich gestiegenes Aufkommen an Werbeanrufen fest, bei denen die Anrufer den Empfängern entweder gar keine Rufnummer anzeigten oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufsetzten. Hierdurch machten sie es den Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Zudem erschwerten die Anrufer mit ihrem verschleiernden Verhalten die Ermittlungen der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung. Künftig haben Täter in diesen Fällen jedoch mit deutlich höheren Bußgeldern zu rechnen. Zum 1. Dezember 2021 erhöhte der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 EUR auf künftig 300.000 EUR.
Hohe Bußgelder verhängt
Die Bundesnetzagentur hat ihre Verfolgungstätigkeit gegen unlauter agierende Unternehmen weiter intensiviert. Sie hat gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet und insgesamt 14 Großverfahren mit der Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen.
Im Jahr 2021 wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Auch dies stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar (2018: 1.105.000 EUR, 2019: 1.309.500 EUR, 2020: 1.351.500 EUR). Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden unter https://www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.
Unerlaubte Telefonwerbung melden
Wer als Verbraucherin oder Verbraucher Werbeanrufe erhält, ohne dass hierfür eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde.de melden. Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich.
Mehr verbraucherrelevante Zahlen der Bundesnetzagentur finden Sie im Verbraucher-Radar unter www.bnetza.de/verbraucher-radar.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de