Minderjährige Schülerinnen und Schüler können weiterhin auch im Indoor-Bereich Sport treiben

Für die Sportausübung im Indoor-Bereich gilt zwar grundsätzlich noch immer 2Gplus, ausgenommen davon bleiben jedoch weiterhin minderjährige Schülerinnen und Schüler, wenn sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Auf die Fortsetzung dieser Regelung, die nun bis vorerst 9. Februar 2022 gilt, haben der BLSV und die BSJ in intensiven Gesprächen mit der Politik erneut hingewirkt. Ausgenommen von der Testpflicht beim Sport im Indoor-Bereich wegen 2Gplus bleiben auch dreifach geimpfte, sog. „geboosterte“ Personen.

„Der Fortbestand der Ausnahmeregelungen ist ein wichtiges Signal zum Jahresauftakt für Kinder und Jugendliche“, sagt der Vorsitzende der Bayerischen Sportjugend, Michael Weiß, „und lässt die Sportausübung trotz der Einschränkungen weiterhin zu. Mit gleichaltrigen Freundinnen und Freunden Sport zu treiben, ist für die körperliche und seelische Gesundheit extrem wichtig.“ Gleichzeitig erneuert Weiß seinen Impf-Appell: „Nach wie vor ist die Impfung aus unserer Sicht der beste und wirksamste eigene Schutz und der anderer. Eine hohe Impfquote ist auch bei Kindern und Jugendlichen das beste Mittel für die Rückkehr zur Normalität im Sport. Die kalten und dunklen Monate sollten fürs Impfen genutzt werden, denn wir müssen uns alle weiterhin mit voller Kraft gegen dieses Virus stellen.“

„Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).“ Darauf weist der Präsident des BLSV, Jörg Ammon, hin.

Weitere Informationen im Internet

Mehr Informationen zum Thema Impfen stellen der BLSV und die BSJ auf der Website www.blsv.de/wirgegencorona zur Verfügung. Mehr Informationen, Handlungsempfehlungen und Fragen und Antworten (FAQs) gibt es darüber hinaus unter www.blsv.de/coronavirus, in den sozialen Medien des BLSV und der BSJ sowie in Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände.

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