Gesetzgeber muss unverzüglich handeln!

Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 16. Dezember 2021 bekannt gegeben: Menschen mit Behinderung müssen mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. begrüßt dies ausdrücklich: „Bereits vor einem Jahr war unsere Forderung, dass eine solche gesetzliche Regelung nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt werden, da von der Behinderung pauschal auf eine geringere Überlebenschance geschlossen werde.“ 

In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes von heute heißt es: Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab damit neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen recht, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Sie vertreten die Auffassung, dass sie ohne solche Vorgaben nicht genug vor einer Diskriminierung geschützt seien. In ihrem Positionspapier zur medizinischen Versorgung anlässlich der Corona-Pandemie hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe bereits im Januar 2021 formuliert, dass „bei einer Priorisierung Diskriminierungen von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zu vermeiden und ein akzeptiertes und demokratisch legitimiertes Verfahren festzulegen.“ seien.

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