Corona bereits auf Platz 4 der Berufskrankheiten

Der Deutsche Bundestag hat am 10.Dezember endlich eine gesetzliche Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitsberufen beschlossen, wie sie der CGB bereits seit Januar gefordert hat. Der Beschluss ist überfällig, weil ungeimpftes Pflegepersonal nicht nur ein hohes Risiko für Kolleginnen und Kollegen sowie Patienten darstellt, sondern auch dazu geführt hat, dass Corona bei den Anträgen auf Anerkennung einer Berufskrankheit mittlerweile bereits Platz 4 einnimmt.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph, der die christlichen Gewerkschaften in der Vertreterver- sammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), dem größten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, vertritt: „Bis Oktober wurden in Deutschland bereits rd. 170.000 Anträge auf Anerkennung einer Corona-Infektion als Berufskrankheit gestellt, von denen bislang 110.000 positiv beschieden wurden. 120.000 Anträge wurden allein bei der Berufsge-nossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gestellt, d.h. von Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeberufen. Dies belegt das hohe Corona-Infektionsrisiko von Ärzten und Pflegepersonal. Es war daher unverantwortlich, erst 19 Monate nach Beginn der Corona-Pandemie eine gesetzliche Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeheimen zu beschließen.“

Wenn neun von zehn Krankenhäuser in Deutschland seit Jahresbeginn einen Teil ihrer Intensivbet-ten aufgrund von Personalmangel nicht belegen konnten und zunehmend schwer erkrankte Corona-Patienten derzeit nur noch in Bundesländern Aufnahme finden, wo die Situation weniger dramatisch ist, so trägt nach Auffassung des CGB hierfür die Politik die Hauptverantwortung.

Der CGB geht davon aus, dass allein aufgrund einer Anerkennung einer Corona-Infektion als Berufskrankheit bislang mehr als 70.000 Beschäftigte aus Gesundheits- und Pflegeberufen ausgeschieden sind. Hinzu kommen die vielen tausend Pflegekräfte, die aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und zum Teil unzumutbaren Arbeitsbedingungen das Handtuch geworfen haben, so dass bundesweit derzeit mehr als 100.000 Kräfte in der stationären und ambulanten Pflege fehlen. Eine Lösung des Pflegekräftemangels ist aktuell nicht absehbar.

Auf den Corona-Stationen der Krankenhäuser liegen mittlerweile überwiegend Ungeimpfte, die damit Mitverantwortung für ihre Infektion tragen. Der CGB erwartet daher, dass nach der jetzt beschlossenen Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen auch die angekündigte allgemeine Corona-Impfpflicht schnellstens gesetzlich auf den Weg gebracht wird.

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