Der bne initiierte die Entwicklung des kostenfrei verfügbaren Mustervertrags. An der Ausarbeitung haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) mitgewirkt. Die Kommunalbeteiligung gilt sowohl für geförderte Solarparks, die über Ausschreibungen realisiert werden, als auch für Solarparks, die als Power Purchase Agreement (PPA) ohne Förderung umgesetzt werden.
Jens Vollprecht und Dr. Wieland Lehnert, Partner bzw. Partner Counsel bei der Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (bbh), die mit der Erstellung des Vertragswerks beauftragt war, betonen: „Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorgaben des § 6 EEG exakt einzuhalten. Eine solche Vereinbarung über die Kommunalbeteiligung am Betrieb eines Solarparks darf erst nach dem Beschluss des Bebauungsplans geschlossen werden. Ein Zusammenhang zwischen einer finanziellen Unterstützung und einer Genehmigung soll so ausgeschlossen werden.“
SonneSammeln als Anlaufstelle für Kommunen
Auf dem neuen Portal SonneSammeln finden Kommunen Schritt für Schritt alle nötigen Informationen – vom Planungs- und Genehmigungsprozess über Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern bis zum laufenden Betrieb der Freiflächenanlagen und der sich entwickelnden Artenvielfalt. Der bne setzt sich aktiv für eine gute Planung von Solarparks ein und hat den Nutzen für die Biodiversität in Studien und Artenzählungen dokumentiert.
„Angesichts des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung wird der Ausbau der Photovoltaik in der Fläche noch einmal deutlich an Fahrt aufnehmen. Mit dem Portal wollen wir Kommunalvertretern die wichtigsten Informationen kompakt zur Verfügung stellen und die häufigsten Fragen beantworten“, so Busch.
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