Zum Stand März 2021 kommen in Deutschland auf 310.000 batterieelektrische Fahrzeuge circa 40.000 öffentliche Ladepunkte. Mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung wurde das Ziel gesteckt, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte zu schaffen, was einer derzeitigen Zielerfüllung von 4 % entspricht. Hieraus ergibt sich in den kommenden 10 Jahren eine enorme Herausforderung für Kommunen, Energieversorger, Netzbetreiber und Investoren, sowohl in der bedarfsgerechten Planung als auch dem wirtschaftlichen Betrieb.
Im Seminar vermitteln wir Ihnen die administrativen Rechte und Pflichten für den Betrieb von Ladeeinrichtungen im privaten und (halb-)öffentlichen Räumen.
Über einen Exkurs zu aktuell geltenden Gesetzen, Normen und Richtlinien erhalten die Teilnehmer einen guten Überblick über den formellen Rahmen zum Betrieb einer Ladeinfrastruktur.
Anhand von Beispielen aus dem Marktgeschehen und Wettbewerb diskutieren wir mit den Teilnehmern, ob und wie der Betrieb von Ladesäulen technisch, organisatorisch und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Die verschiedenen Abrechnungssysteme werden vorgestellt. Ladeinfrastruktur, Authentifizierung, Roaming und Abrechnung werden dabei sowohl aus der Sicht eines Infrastrukturbetreibers als auch eines Energiedienstleisters betrachtet.
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