Zwar läuft die allgemeine EU-Frist zur Einführung einheitlicher Führerscheine in der EU noch bis 2033, doch um ein Chaos in den Ämter zu vermeiden, gibt es je nach Alter der Führerscheine und Fahrzeugführer unterschiedliche Fristen. Im kommenden Jahr sind die geburtenstarken Jahrgänge von 1959 bis 1964 an der Reihe, deren Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde. Und das sind die allermeisten, denn wer in den 1980er die Schule absolvierte, der meldete sich anschließend direkt bei der Fahrschule an.
Nach Recherchen der Zeitschrift sind allerdings die Straßenverkehrsämter auf den Ansturm schlecht vorbereitet. So verweisen viele Ämter auf ihren Webseiten auf die letzte Frist im Jahr 2033 und lassen die Leser im Glauben, so lange warten zu können. Auf die unterschiedlichen Fristen nach Jahrgängen weisen viele Behörden gar nicht hin. Dabei laufen schon am 19. Januar 2022 die Fristen für die Jahrgänge 1953 bis 1958 ab – also in zwei Monaten. Wer im Februar noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, zahlt bei einer Verkehrskontrolle ein Knöllchen. Mehrere Millionen Führerscheine müssen dann 2022 umgeschrieben werden für die geburtenstarken Jahrgänge, ein Jahr mehr Zeit haben dann die Jahrgänge 1965 bis 1970. Die letzte Frist zur Erneuerung der bis 1998 ausgestellte Führerscheine läuft am 19.1.2025 ab – und nicht wie viele glauben 2033!
Wer wissen will, wie lang seine persönliche Frist noch läuft, ist am besten auf der Webseite des ADAC aufgehoben. Dort erfährt man nach wenigen Schritten, bis wann man seinen Führerschein erneuern muss. Und wer das auf die leichte Schulter nimmt, der könnte bei der nächsten Kontrolle ein Knöllchen zahlen müssen. Schlimmer dran sind die Inhaber von Bus- und Lkw-Führerscheinen: Bei ihnen erlischt die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Umtauschfrist.
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