Krankenhausfinanzierung reformieren!

Die Leistungen der nicht-ärztlichen Gesundheits- und Therapieberufe spielen in der klinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten eine wichtige Rolle, allerdings profitieren die Kliniken ökonomisch nicht davon. Dies wirkt sich negativ auf die Quantität der therapeutischen Versorgung und somit auch auf die Versorgungsqualität aus. Darauf machen der Berufsverband Orthoptik Deutschland e.V. (BOD), der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl), der Deutsche Hebammenverband e.V., der Deutsche Verband Ergotherapie e.V. (DVE), der Deutsche Verband für Physiotherapie e.V. (ZVK) sowie der Verband der Diätassistenten Deutscher Bundesverband e.V. (VDD) in einem aktuellen Positionspapier aufmerksam.

Die sechs Verbände sehen die Ursache für diese Fehlentwicklung insbesondere in dem seit 2004 gültigen System der Krankenhausfinanzierung über Fallpauschalen, sogenannte Diagnosis Related Groups (DRGs). Diese bilden die spezifischen Leistungen und Tätigkeiten der nicht-ärztlichen Berufsgruppen nur unzureichend ab. "Damit tragen unsere Leistungen, die für den Behandlungserfolg sehr wichtig sind, zum wirtschaftlichen Erfolg der Kliniken in der Regel nicht oder nur kaum bei", so Ursula Cüppers-Böhle, Geschäftsführerin des Deutschen Verbandes für Physiotherapie. "Die Folge ist, dass unsere spezialisierten Leistungen für viele Patientinnen und Patienten, die von unserer Arbeit sehr profitieren könnten, gar nicht vorgesehen sind", so die Geschäftsführerin des Verbandes.

So sind für Parkinsonpatienten beispielsweise im Rahmen der entsprechenden Komplexleistung (8-97d Multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson und atypischem Parkinson-Syndrom) Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie vorgesehen; für vergleichbar betroffene Patient*innen wie MS-Erkrankte oder Muskelerkrankte gibt es keine Komplexleistungen, so dass hier in der Regel auch keine Therapie stattfindet, obwohl die Patienten dieselben Symptome und Probleme haben.

Vor diesem Hintergrund fordern die sechs Verbände:

– Eine grundlegende Revision des Krankenhausfinanzierungssystems und Beteiligung aller Berufsgruppen an dessen Gestaltung.

– Die Berücksichtigung aller Berufsgruppen und deren Beteiligung an einer komplexen Patientenversorgung im Sinne der Qualitätssicherung, der Sicherung der fachlichen Expertise sowie der leitliniengerechten Versorgung der Patientinnen und Patienten

– Sachgerechte und nachvollziehbare Instrumente der Personalbemessung für alle mitwirkenden Berufsgruppen und Einbringung unserer Expertise in diesen Prozess.

– Rahmenbedingungen für eine leitliniengerechte und evidenzbasierte Versorgung.

Das Positionspapier zur aktuellen Krankenhausfinanzierung finden Sie auf unserer Homepage unter hier: https://www.physio-deutschland.de/…

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