„Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ist für viele Unternehmen in Deutschland ein echtes Problem. Eine Lohnsteigerung um mehr als 20 Prozent ist für viele kleine und mittlere Betriebe schwer zu verkraften. Noch dazu greift der Staat damit direkt in die Lohnfindung ein. Wer es mit der Tarifautonomie ernst meint, kann nicht einfach zu jeder Bundestagswahl beliebig am Mindestlohn schrauben. Wozu gibt es noch eine Mindestlohnkommission, wenn deren Arbeit mit einem Federstrich außer Kraft gesetzt werden kann?", so Jandura.
Der BGA-Präsident appelliert an die Verhandlungsparteien, auf eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung zu verzichten. „Tarifbindung steigert man am besten mit attraktiven Tarifverträgen. Das ist Aufgabe und Verantwortung der Tarifvertragsparteien, nicht des Staates. Eine AVE ist Tarifbindung per Zwang und widerspricht damit dem Sinn und Zweck der Tarifautonomie.“
Jandura wirbt zudem eindringlich für die Beibehaltung von Befristungen und Zeitarbeit als flexible Arbeitsmarktinstrumente: „Zu einem modernen Staat gehört auch ein moderner, flexibler Arbeitsmarkt. Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Unternehmen brauchen Flexibilität und gehen auch verantwortungsvoll damit um. Zeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse senken Einstellungshürden und erleichtern Neueinstellungen. Zeitarbeit ist ein echter ‚Integrationsdienstleister‘ und stellt eine Starthilfe für Langzeitarbeitslose und Geflüchtete dar“, so Jandura.
Darüber hinaus betont Jandura die enorme Bedeutung einer Öffnung der Arbeitszeit: „Die Corona-Monate haben uns gezeigt, wie flexibel Arbeit räumlich und zeitlich gestaltet werden kann, wenn der Gesetzgeber die Unternehmen einfach machen lässt. Beschäftigte und Betriebe sind hier in der Praxis viel weiter, als die Politik es zulassen will. Wir brauchen keine Experimentierräume für wenige, sondern eine echte Öffnung für alle.“
Zuletzt richtet der BGA-Präsident eine dringende Bitte an die Koalitionsverhandler: „Achten Sie über alle Themenfelder hinweg unbedingt darauf, dass die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft die 40-Prozent-Grenze nicht übersteigen!“
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