Für die Aufstellung und den Betrieb von E-Ladestationen an Tankstellen müssen Sie mit einer Gefährdungsbeurteilung (GBU-Ladestation) nachweisen, wie die Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz entsprechend Anhang I der GefStoffV und § 9 (4) BetrSichV unter Berücksichtigung der „Tankstellen-TRBS“ 3151/TRGS 751 berücksichtigt werden.
Bei Interesse am Inhaltsverzeichnis mit den Seiten 1-8 unserer mustergültigen GBU-Ladestation und die erforderliche Aktualisierung des Explosionsschutz-Dokuments (Ex-Doku) klicken Sie bitte -> Anfrage-Vordruck für GBU-Ladestation
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