Veröffentlichung des Berichts zur Mindesterzeugung

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren dritten Bericht über die Mindesterzeugung im Strombereich veröffentlicht. 

„Die Stilllegungen von Kern- und Kohlekraftwerken macht sich auch bei jener konventionellen Kraftwerksleistung bemerkbar, die nur eingeschränkt auf Preise reagiert. Dies deutet auf eine Entwicklung zu einer CO2-neutralen Erzeugungslandschaft hin“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Ziel des Berichts ist, die Kenntnis zu verbessern, aus welchen marktlichen und netztechnischen Gründen konventionelle Erzeugung nur eingeschränkt auf Preissignale regiert, und dadurch die Chancen zu erhöhen, mehr Erneuerbare Erzeugung ins System zu integrieren. 

Der Bericht zur Mindesterzeugung ist alle zwei Jahre vorzulegen und erscheint nunmehr zum dritten Mal. Dabei rückt neben der Analyse der Gründe, warum Anlagen nicht auf Marktsignale reagieren, inzwischen der Ausblick, welche Optionen bestehen, Erneuerbare Erzeugung auch im Bereich der Systemdienstleistungen zu nutzen und damit die eigentliche Mindesterzeugung zu reduzieren, in den Fokus. 

Erzeugungsleistung bei negativen Strompreisen

Betrachtet werden ausgesuchte Perioden mit „negativen Strompreisen“ der Jahre 2019 bis 2020. Bei negativen Strompreisen zahlen Betreiber von Kraftwerken dafür, dass Kunden ihnen Strom abnehmen. Aus den Gründen, warum in solchen Situationen nicht auf Preise reagiert wird, sind besonders viele Erkenntnisse zu erwarten.

Mindesterzeugung

Ein kleinerer Anteil der preisunelastischen konventionellen Erzeugungsleistung ist für das Funktionieren der Netze erforderlich. Dieser Teil wird als Mindesterzeugung bezeichnet. 

Der Anteil der Mindesterzeugung an der preisunelastischen Erzeugung lag in den betrachteten Perioden der Jahre 2019 und 2020 bei 23% bis 32% (ca. 4 bis 7 GW). Der größte Anteil entfällt auf die Vorhaltung negativer Regelleistung durch konventionelle Kraftwerke. Dieser Anteil könnte sich verringern, wenn mehr Erneuerbare Energien-Anlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen und negative Regelleistung bereitstellen. Aktuell entscheiden sich Betreiber und Direktvermarkter eher selten für eine Teilnahme am Regelenergiemarkt.

Konventioneller Erzeugungssockel

Die preisunelastische Erzeugungsleistung, die nicht netztechnisch begründbar ist, ist seit Beginn der Evaluierung 2015 spürbar zurückgegangen. 

Dieser sogenannte konventionelle Erzeugungssockel stellt zwar in den betrachteten Perioden der Jahre 2019 und 2020 immer noch den überwiegenden Anteil der preisunelastischen konventionellen Kraftwerksleistung dar. Allerdings reduzierte sich dieser Anteil in den betrachteten Perioden mit negativen Börsenpreisen seit 2015, insbesondere wegen der Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken, von ca. 19 bis 24 GW auf ca. 13 bis 14 GW.

Weitere Informationen unter. www.bnetza.de/mindesterzeugung

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