Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Keine Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung

Die von Montag, den 04. Oktober 2021, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Mittwoch, den 06. Oktober 2021, um 24:00 Uhr (MESZ) gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend die EUR 12.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibungen, ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter werden deshalb alle Inhaberinnen und Inhaber der Schuldverschreibungen zu einer zweiten Gläubigerversammlung einladen.

Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 28. Oktober 2021 wird voraussichtlich am 08. Oktober 2021 im Bunderanzeiger und auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht.

SINGULUS TECHNOLOGIES –Technologien für eine nachhaltige Welt

Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für SINGULUS TECHNOLOGIES einen hohen Stellenwert. SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse, die weltweit in den Bereichen Solar/Wasserstoff, Halbleitertechnik, Medizintechnik, Consumer Goods und Datenspeicher eingesetzt werden. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit innovativen Produkten, die diesem Grundgedanken folgen, entsprechend zu positionieren.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

• Umweltbewusstsein
• Das Schonen von Ressourcen
• Das Vermeiden von unnötiger CO2-Belastung

Die Kernkompetenzen des Unternehmens beinhalten die verschiedenen Prozesse der Beschichtungstechnik, der Oberflächenbehandlung und Nasschemie sowie thermische Verfahrensprozesse.

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