Aktuelle Beschlüsse des MA HSH-Medienrats

Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Zulassung der delta radio GmbH & Co. KG zur Veranstaltung und Verbreitung des 24-stündigen Hörfunkvollprogramms „delta radio“ in Schleswig-Holstein um zehn Jahre verlängert. Die Zulassung beginnt am 24. November 2022 und endet am 23. November 2032.

Außerdem wurden der delta radio GmbH & Co. KG für das Programm „delta radio“ vom 24. November 2022 bis zum 23. November 2025 die UKW-Kapazitäten zugewiesen, die auch bisher zur Verbreitung des Programms in Hamburg und Schleswig-Holstein genutzt wurden. „delta radio“ richtet sich mit einem auf kein bestimmtes Genre festgelegten Musikmix und regelmäßigen Nachrichten an Menschen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren in Schleswig-Holstein.

Darüber hinaus hat der Medienrat der The Radio Group Holding GmbH eine Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des 24-stündigen Hörfunkspartenprogramms „Radio Holiday“ in Hamburg und Schleswig-Holstein für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Das Programm soll über das Internet und bei Verfügbarkeit von Kapazitäten über UKW und/oder DAB+ in Hamburg und Schleswig-Holstein verbreitet werden. Als erstes touristisches Radioprogramm soll es den Hörer:innen aktuelle Inhalte rund um das Thema Reisen bieten.

Der Medienrat hat zudem die Widersprüche der Uplink Network GmbH im Zuweisungsverfahren für den zweiten Hamburger DAB+-Multiplex zurückgewiesen. Im Juni 2021 hatte die MA HSH die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten der Media Broadcast GmbH zugewiesen. Der Widerspruch der Uplink Network GmbH richtet sich gegen diese Zuweisung und gegen den eigenen Ablehnungsbescheid. Die erneute Überprüfung der Zuweisungsanträge ergab, dass die Auswahlentscheidung zugunsten der Media Broadcast GmbH zu Recht erfolgt ist und keine Verfahrensfehler vorlagen.

Außerdem hat der Medienrat Beteiligungsveränderungen bei der REGIOCAST GmbH & Co. KG, der NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG, der delta radio gmbH & Co. KG sowie der Radio 95.0 GmbH & Co. KG als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

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