Krankenhausplan für Berlin funktioniert nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln

Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) unterstützt im Wesentlichen die von der Landesregierung verabschiedete Krankenhausplanung. Der Beschluss des Krankenhausplans 2020 bietet den Krankenhäusern eine verbindliche Grundlage für die Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Patienten/-innen in den kommenden Jahren. Für die BKG steht fest, dass Krankenhausplanung nur funktioniert, wenn sie auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterfüttert ist.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Berlin über ein gut funktionierendes stationäres Versorgungssystem verfügt, in dem Patienten/-innen im Fokus der Versorgung stehen. Der nun vom Senat beschlossene Krankenhausplan 2020 gibt den Krankenhäusern Planungssicherheit für die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen in den kommenden Jahren.

Die Krankenhäuser begrüßen den notwendigen Kapazitätsaufbau. Das ist der notwendige Bettenaufbau aufgrund der Bevölkerungszunahme und der demographischen Entwicklung. Die Kliniken gehen auch den gemeinsam eingeschlagenen Weg verbindlicher Qualitätsvorgaben in der Krankenhausplanung grundsätzlich weiter mit. Der Krankenhausplan 2020 hat weiterhin bundesweit mit den höchsten Standard hinsichtlich der Festlegung von Qualitätsvorgaben. Diese gehen zum Teil deutlich über bundesweite Vorgaben hinaus.

Der Krankenhausplan 2020 nimmt von der BKG vorgetragene Aspekte, wie z. B. eine grundsätzliche Beibehaltung einer Rahmenplanung, die weitgehende Fortführung der Planungskriterien, die Berücksichtigung der Trägervielfalt, eine wohnortnahe Versorgung sowie die Beschreibung und Weiterentwicklung einzelner sinnvoller Qualitätsvorgaben auf. Kritisch bewertet werden Aspekte wie unrealistische Personalvorgaben,        z. B. in der Notfallversorgung oder die unsichere Bedarfsplanung im Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik.

„Der Krankenhausplan mit seinen Qualitätsvorgaben und mit der beschlossenen Kapazitätsausweitung kann aber nur umgesetzt werden, wenn Politik nun auch die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass die von der Berliner Krankenhausgesellschaft geforderte Klinikoffensive endlich umgesetzt werden muss. 350 Millionen Euro jährlich sind dafür bis 2030 erforderlich. Das ist alternativlos. Sonst bleibt der Krankenhausplan Makulatur. Zusätzlich müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um auch das notwendige Personal für den geplanten Bettenaufbau zu sichern. Berlin hat sich viel vorgenommen. Es kann gelingen, wenn Politik diesem Beschluss nun auch die notwendigen Investitionen folgen lässt“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.

Über Berliner Krankenhausgesellschaft e. V.

Die Berliner Krankenhausgesellschaft e. V. ist die Vereinigung der Träger von Krankenhäusern und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie ihrer Spitzenverbände im Land Berlin. In der Pluralität von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern sind 61 Krankenhäuser und 46 stationäre Pflegeeinrichtungen in der Berliner Krankenhausgesellschaft verbunden. Die Krankenhäuser in Berlin versorgen jährlich ca. 900.000 Patientinnen und Patienten In den 46 stationären Pflegeeinrichtungen werden jährlich mit rund 5.500 Pflegeplätzen Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen eines integrierten ärztlichen/therapeutischen Versorgungskonzeptes betreut. Das mit diesen Leistungen verbundene Finanzvolumen beträgt für den Krankenhausbereich in Berlin ca. 4,8 Mrd. €/Jahr, für den Bereich der 46 stationären Pflegeeinrichtungen ca. 130 Mio. €/Jahr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berliner Krankenhausgesellschaft e. V.
Hallerstr. 6
10587 Berlin
Telefon: +49 (30) 3309960
Telefax: +49 (30) 3309966
http://bkgev.de

Ansprechpartner:
Barbara Ogrinz
Pressesprecherin und Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 330996-16
E-Mail: ogrinz@bkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel