Welttag der Patientensicherheit am 17. September
Der diesjährige Aktionstag steht nach Auskunft der ARAG Experten unter dem Motto „Sicherheit vom ersten Atemzug an“. Seit 2015 bietet das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) in Deutschland eine Plattform, auf der Patienten und alle übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen Informationen über sichere Versorgungsangebote von Patienten finden. An jedem Aktionstag werden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten zum Thema Patientensicherheit durchgeführt.
Darüber hinaus stellt der gemeinnützige Verein Patienten auf seiner Internetseite zahlreiche Informationen zur Verfügung, etwa eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps, einen Ratgeber für Patienten nach einem Behandlungsfehler oder Tipps zum häuslichen Umgang mit Medikamenten. APS wird vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt und arbeitet unter anderem mit Verbänden, Forschungsinstituten, Krankenkassen und anderen Patientenorganisationen zusammen.
Zur eigenen Sicherheit beitragen
APS ermutigt Patienten, auch für die eigene Sicherheit zu sorgen. Beispielsweise, indem man sich notiert, worüber man mit seinem Arzt sprechen möchte oder nachfragt, wenn man etwas nicht verstanden hat oder wenn es Fragen zu neuen Medikamenten oder zur Behandlung gibt. Gleichzeitig erinnert der Verein alle Patienten an ihr Recht auf umfassende Aufklärung und Beteiligung an allen Entscheidungen, die ihre Gesundheit betreffen.
Patientenrechtegesetz
Bereits seit 2013 sind mit dem Patientenrechtegesetz wichtige Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Darauf können sich Patienten berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden – wie beispielsweise dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder dem Heilpraktiker – einfordern möchten. Welche weiteren Rechte Patienten per Gesetz zustehen und welche Ansprechpartner Patienten mit Beratungsangeboten zur Seite stehen, hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Ratgeber zusammengestellt. Hier erfahren Betroffene beispielsweise, welche Widerspruchsmöglichkeiten sie gegen Entscheidungen der Krankenkasse haben, wann Anspruch auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern besteht oder welche Informationen in eine Patientenakte gehören.
Informations- und Aufklärungspflicht
Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, anschließende Therapie – nur eine sorgfältige Aufklärung führt nach Auffassung der ARAG Experten dazu, dass Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und über ihre Einwilligung in einen Eingriff wohlüberlegt entscheiden können. Bei der Aufklärung über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen sind die Behandelnden laut Patientenrechtegesetz verpflichtet, sich sprachlich auf den Patienten einzustellen und Informationen ohne Fachjargon verständlich zu übermitteln.
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