„Eine gute Geburtsvorbereitung erleichtert in vielen Fällen die Geburt eines Kindes. Beide Elternteile nehmen sowohl bei Vorbereitungskursen als auch bei der Geburt selbst eine wichtige, unterstützende Rolle ein. Deshalb erstatten wir die Kosten für Partner-Geburtsvorbereitungskurse“, sagt Michael Blasius, Leiter Gesundheitsförderung und Marketing bei der BKK ProVita.
Neue Satzungsleistung: Partner-Geburtsvorbereitungskurse bei der BKK ProVita
Die BKK ProVita erstattet die Kosten der Teilnahme an einem von Hebammen durchgeführten Partner-Geburtsvorbereitungskurs für die Partnerin oder den Partner der werdenden Mutter in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens jedoch 150 Euro, auch wenn die Partnerin oder der Partner nicht bei ihr versichert ist. Voraussetzung ist, dass die Hebamme gemäß Sozialgesetzbuch als Leistungserbringer zugelassen bzw. berechtigt ist. Zur Kostenerstattung ist der BKK ProVita die Originalrechnung vorzulegen.
Weitere Leistungen und Services der BKK ProVita zur Unterstützung von Familien findet man auf der Homepage der BKK ProVita unter www.bkk-provita.de/schwangerschaft-familie/.
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