Digitale Gesundheitsanwendungen für Orthopädie und Unfallchirurgie: Digitalisierung ja – aber für alle

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. begrüßt, dass im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens Apps vom Vertragsarzt rezeptiert werden können, kritisiert jedoch gleichzeitig die mangelnde Integration des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie sowie die Umsetzung in die Praxis.

Die Digitalisierung ist eine große Chance für die Gesundheitsversorgung: Die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte sind der Meinung, dass Arztpraxen und Krankenhäuser ihre Kosten mithilfe digitaler Technologien senken und die Prävention verbessern können – so auch durch den Einsatz von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie hat sich dabei bisher jedoch nicht viel getan:

„Der Blick ins DiGA-Verzeichnis unter www.bfarm.de/diga weist nur zwei für Erkrankungen am Bewegungsapparat zugelassene Anwendungen auf. Das ist noch viel zu wenig“, stellt Dr. Burkhard Lembeck, Orthopäde und Unfallchirurg in Ostfildern und BVOU-Kongresspräsident des Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2021 fest. Weiterer Kritikpunkt: Die fehlende individuelle Abstimmung der von der App vermittelten Inhalte auf den zu behandelnden Patienten. Während sich der Gesetzgeber einen positiven Effekt in der Versorgung von Patienten verspricht, gehen DiGA in der derzeitigen Form am Behandlungsalltag vorbei. Dr. Lembeck: „Die meisten Apps lassen Patienten mit der Therapie und auftretenden Problemen allein im heimischen Wohnzimmer. Fachärzte sollten vielmehr über die gesamte Dauer der App-Nutzung in Indikationsstellung, Therapieentscheidung und -steuerung einbezogen werden. Außerdem sollten durch permanentes Feedback über den Fortschritt des Patienten informiert werden und sich mit diesem austauschen können.“

Hohe Kosten, schlechte Vergütung

Der schleppende DiGA-Start verwundert nicht, denn die Entwickler scheuen den aufwändigen Zulassungsprozess. Kostenträger kritisieren zurecht maßlos überteuerte Preise: Für bereits zugelassene DIGA fallen beispielsweise einmalige Kosten in Höhe von fast 250€ und bei weiterer Nutzung für zusätzliche 90 Tage erneut derselbe Betrag an.

Der Preis der App entspricht somit dem durchschnittlichen Kostenaufwand für fünf Quartale konservativer Orthopädie in der Facharztpraxis oder elf Einheiten individueller Krankengymnastik. Für die Verordnung einer DiGA erhalten Ärzte bei Abrechnung der EBM Ziffer 01470 hingegen lediglich 2,00€.

„Die Motivation von Ärzten, Apps zu derartigen Mondpreisen zu verordnen, liegt bei einer derart krassen Ungleichbehandlung und fehlenden Wertschätzung für die hierfür erforderliche motivationale Beratung und Begleitung des Patienten nahezu bei Null und die Nichtverordnung vielmehr Ausdruck einer Protesthaltung“, so Dr. Lembeck. „Wünschenswert wäre dagegen eine sinnvolle durchdachte Art der Digitalisierung, die durch hybride Versorgungsmodelle allen Seiten etwas nützt, anstatt Patienten mit digitalen Anwendungen quasi allein zu lassen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 797444-44
Telefax: +49 (30) 797444-45
http://www.bvou.net

Ansprechpartner:
Janosch Kuno
AP
Telefon: +49 (30) 797444-55
E-Mail: presse@bvou.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel