Wie aber bekommen wir die Pandemien in den Griff, wie können wir behandeln, wo impfen? Mit welchen Auswirkungen ist durch den Klimawandel auf Gesundheit zu rechnen? Mit diesen herausragenden Themen beschäftigt sich das Aids- und Hepatitisforum in seinem 25. Jahr. Der Arbeitskreis Aids RLP-Nord lädt dazu zusammen mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung e.V. in Mainz und dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein für Samstag, 25. September, 9 bis 15.30 Uhr, alle Interessierten ein.
Die Vor-Ort-Veranstaltung richtet sich ebenso wie die Online-Version an medizinische Berufsgruppen, Pädagogen, Personen, die im Suchtbereich, in der Prävention, in der Jugendarbeit oder im Strafvollzug arbeiten, an Betroffene von HIV, Covid-19 und Hepatitis sowie an Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Forum steht unter der Schirmherrschaft von Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, und David Langner, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, und ist mit sechs Fortbildungspunkten bei der Ärztekammer akkreditiert. Beruflich Pflegende erhalten ebenfalls sechs Fortbildungspunkte.
Nach der Begrüßung startet um 9.15 Uhr der erste Vortrag von Kemperhof-Chefarzt Dr. Ansgar Rieke zu „HIV und Aids 2021“. Um 10 Uhr gibt Rieke dann einen Überblick zur Virologie und Infektiologie von Covid-19. Auf Frage rund um Virale Hepatitis/HBV, HCV, HEV gibt Kemperhof-Chefarzt Prof. Dr. Kilian Weigand ab 11.15 Uhr Antworten. „Update Impfen 2021 – Wer soll wie geimpft werden?“ lautet das Thema der Bonner Internistin PD Dr. Carolynne Schwarze-Zander um 12.15 Uhr.
Nach der Mittagspause skizziert Prof. Dr. Gustl Stich, Chefarzt der Klinik für Tropenmedizin in Würzburg Mitte die Herausforderungen des Klimawandels auf Gesundheit und Infektionserkrankungen unter dem Anspruch: „Global Health“.
Die Teilnahme am 25. Aids- und Hepatitis-Forum ist kostenfrei, aber anmeldepflichtig. Die Anmeldung zur Präsenz erfolgt über www.gk.de, zur virtuellen Teilnahme über www.lzg-rlp.de. Die vor-Ort-Präsenz (begrenzte Teilnehmerzahl) richtet sich nach den aktuellen Hygieneregeln des Landes Rheinland-Pfalz. Neben der Mundschutzpflicht, gilt auch die 3-G-Regel.
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