Banken-Arbeitgeber: Nachwuchskräftetarifvertrag erfolgreich abgeschlossen

• Weiterbildungsanspruch zu Nachhaltigkeit
• Regelungen für die Übernahme in langfristige Arbeitsverhältnisse
• Studienzulage für dual Studierende

Bereits acht Wochen nach dem Start der Tarifverhandlungen im öffentlichen Bankgewerbe haben die Banken-Arbeitgeber mit den Gewerkschaften ver.di und DBV einen ersten zentralen Meilenstein erzielt und sich erstmalig auf den Abschluss eines Nachwuchskräftetarifvertrags geeinigt.

Die Vereinbarung legt einen klaren Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit. So haben Nachwuchskräfte zukünftig einen festen Anspruch auf Weiterbildung zu diesem zentralen Zukunftsthema. Die öffentlichen Banken untermauern damit den Anspruch, eine Schlüsselrolle in der Transformation hin zu einem nachhaltigen Bankensektor einzunehmen.

Ein Novum bildet darüber hinaus die Übernahme von Nachwuchskräften in unbefristete Arbeitsverhältnisse. Bei entsprechender Leistung erhalten 60 Prozent der Nachwuchskräfte in unmittelbarem Anschluss an die Ausbildung ein Angebot zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Weiteren 20 Prozent wird unter denselben Voraussetzungen ein auf 12 Monate befristeter Arbeitsvertrag angeboten.

Der Nachwuchskräftetarifvertrag schließt neben Auszubildenden auch dual Studierende mit ein. Diese erhalten zur Deckung von Mehrkosten des Studiums neben ihrer Vergütung eine monatliche Studienzulage von 200 Euro.

Die Sozialpartner haben sich zudem darauf verständigt, das Thema mobiler Endgeräte für die Nachwuchskräfte bis zum 30. Juni 2022 zu regeln. Dabei soll die weitere Entwicklung der Digitalisierung unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Regulierung und der IT-Governance der Institute Berücksichtigung finden.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken-Arbeitgeber: "Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben wir heute ein Stück Zukunft gestaltet – die Zukunft der Ausbildung in öffentlichen Banken und damit auch der jungen Menschen, die sich für diesen Weg entscheiden. Als öffentliche Banken bieten wir den Nachwuchskräften attraktive und moderne Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, die sich an der Arbeitswelt von morgen orientieren. Die jungen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger erhalten bei öffentlichen Banken eine langfristige Perspektive."

Dr. Ulrich Theileis, Stv. Verhandlungsführer: "Durch den Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit bieten wir unseren Nachwuchskräften die Chance, dieses zentrale Zukunftsthema aktiv mitzugestalten. Die besondere Rolle und Verantwortung der öffentlichen Banken als Schlüsselinstitute für ein nachhaltiges Bankwesen sind nun auch fest in der Ausbildung verankert."

Dominik Lamminger, für den Arbeitgeberverband zuständiges Mitglied der VÖB-Geschäftsleitung, ergänzt: "Der heute abgeschlossene Nachwuchskräftetarifvertrag ist ein wichtiger Meilenstein. Ausbildung und duales Studium sind für öffentliche Banken seit jeher von hoher Bedeutung. Wir freuen uns, dass wir so schnell mit ver.di und DBV zu einer zukunftsweisenden Einigung kommen konnten. Das sind positive Vorzeichen für die kommenden Verhandlungsrunden zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der öffentlichen Banken."

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.

Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Seit dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ihre Tarifverhandlungen wieder eigenständig.

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