Hamburger Zukunftsstipendien ab 3. August 2021

Die Behörde für Kultur und Medien legt ein umfangreiches Stipendienprogramm auf, um freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen, die durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind. In Kooperation mit der Hamburgischen Kulturstiftung, dem Berufsverband bildender Künstler*innen und dem Landesmusikrat Hamburg vergibt die Behörde für Kultur und Medien 2021 einmalig 550 Hamburger Zukunftsstipendien. Die Stipendien sollen ihnen ermöglichen, auch in der aktuellen Situation ihren Beruf auszuüben und sich künstlerisch weiterzuentwickeln. Insgesamt werden aus Mitteln des Corona-Hilfspakets der Behörde für Kultur und Medien 550 Stipendien à 6.000 Euro vergeben. Davon gehen 350 an den Bereich Bildende Kunst sowie je 100 an die Literatur und die Musik.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Nach anderthalb Jahren geht das künstlerische Leben in Hamburg zum Glück wieder los. Dennoch hat die Pandemie bei vielen Künstlerinnen und Künstlern Spuren hinterlassen. Mit unseren Zukunftsstipendien möchten wir sie dabei unterstützen, trotz der schwierigen letzten Monate neue künstlerische Projekte umzusetzen. Gleichzeitig zollen wir ihnen damit Anerkennung und Respekt, weil sie mit ihrer Kunst unser Leben bereichern. Bei der Umsetzung der Stipendien kooperiert die Kulturbehörde mit erfahrenen Organisationen wie der Hamburgischen Kulturstiftung, dem Berufsverband bildender Künstler*innen und dem Landesmusikrat Hamburg. Für die engagierte Zusammenarbeit danke ich allen Beteiligten sehr herzlich.“

Gesa Engelschall, geschäftsführender Vorstand der Hamburgischen Kulturstiftung: „Die Zukunftsstipendien ermöglichen Künstlerinnen und Künstlern, konzentriert und ohne Produktionszwang an ihren Vorhaben zu arbeiten. Und das ist nach diesen herausfordernden und immer noch von Unsicherheit geprägten Zeiten genau das Richtige! Wir freuen uns sehr, für diese wichtige und sinnvolle Unterstützung mit der Behörde für Kultur und Medien und dem Berufsverband bildender Künstler zusammenzuarbeiten.“

Thomas Prisching, Geschäftsführer Landesmusikrat Hamburg: „Wir freuen uns sehr, dass die in der Corona-Pandemie bisher so gebeutelte Hamburger Musikszene sich langsam wieder erholt. Dazu tragen die immerhin 100 jetzt aufgelegten Stipendien bei, die sich an freischaffende Musikerinnen, Musiker, Komponistinnen und Komponisten aller Genres richten. Diese Stipendien sind eine wichtige Unterstützung für die Betroffenen und ein starkes Zeichen für die musikalische Vielfalt und Breite in Hamburg!“

Bianca Müllner, Vorstandsvorsitzende Berufsverband bildender Künstler*innen: „Die Förderung künstlerischen Schaffens ist von zentraler Bedeutung für die Entstehung zeitgenössischer Kunst. Der Entstehungsprozess findet in der Öffentlichkeit selten ausreichend Anerkennung. Folglich wird auch künstlerische Arbeit in ihrer Gesamtheit unzureichend vergütet. Es ist wichtig, Werkentwicklung wahrzunehmen, zu unterstützen und in den Diskurs über Kunst einfließen zu lassen. Das Zukunftsstipendium steht für diese Ziele. Wir bedanken uns sehr für die Kooperation mit der Hamburgischen Kulturstiftung und der Behörde für Kultur und Medien.“

Bewerben können sich professionelle Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik mit Projekten, die zum Beispiel in den Bereichen Weiterbildung, Recherche oder Konzeption liegen können. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 3. bis 31. August 2021. Vertreterinnen und Vertreter der Bildenden Kunst und der Literatur bewerben sich bei der Hamburgischen Kulturstiftung, Musikerinnen und Musiker beim Landesmusikrat Hamburg.

Über die Vergabe der Stipendien entscheiden bis Mitte Oktober 2021 fachkundige Jurys der jeweiligen Bereiche. Die operative Betreuung übernehmen die Hamburgische Kulturstiftung und der Landesmusikrat Hamburg.

Die Ausschreibungen finden Sie ab sofort im Internet:
Bildende Kunst und Literatur: www.kulturstiftung-hh.de/zukunftsstipendien
Musik: www.lmr-hh.de

Die Antragsstellung ist vom 3. bis 31. August 2021 über das jeweilige Online-Bewerbungsverfahren möglich.

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