- Abgasskandal-Verjährungseintritt hängt von individueller Kenntnis jedes PKW-Halters ab
- Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung um sechs Monate
- Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu zehn Jahre nach dem Kauf durchsetzen
Die Richter am Bundesgerichthof (BGH) haben heute eine verbraucherfreundliche Entscheidung im Rahmen des Abgasskandals getroffen. Demnach hängt der Eintritt der Verjährungsfrist in der Sache von der individuellen Kenntnis jedes PKW-Halters ab und kann durch die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage gehemmt werden. “Von der Entscheidung profitieren nicht nur VW-Halter, sondern auch Hunderttausende Halter von manipulierten Autos anderer Hersteller wie zum Beispiel Daimler”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Goldensteins Kanzlei ist für das erste Dieselskandal-Urteil des BGH verantwortlich und vertritt aktuell mehr als 28.500 Mandanten in der Sache.
“Aus unserer Erfahrung mit mehr als 28.500 Mandanten wissen wir von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die meisten Verbraucher erst durch den amtlichen Rückruf von der Manipulation ihres Autos erfahren haben. Auch der Bundesgerichtshof hat nun eingesehen, dass die mediale Berichterstattung allein nicht ausreicht, um sämtliche Halter über den Abgasskandal zu informieren.
Die Entscheidung betrifft nicht nur rund 20.000 laufende Verfahren, sondern auch Hunderttausende Halter von VW-Autos mit manipulierten Motoren der Bezeichnungen EA 288, EA 896, EA 897 und EA 898 sowie die Besitzer manipulierter Autos von Herstellern wie Daimler, Fiat oder Opel. Diese Fahrzeuge wurden größtenteils seit 2018 wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Betroffene PKW-Besitzer haben dementsprechend noch mindestens bis zum 01. Januar 2022 Zeit, um ihre Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen”, ergänzt Claus Goldenstein und führt fort:
BGH-Entscheidung kann Daimler-Musterfeststellungsklage beeinflussen
“Auch für Verbraucher, die sich an der Daimler-Musterfeststellungsklage beteiligen möchten, hat das aktuelle Verfahren eventuell Einfluss. Die BGH-Richter bestätigten nämlich ebenfalls, dass die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage die Verjährung in der Sache auch dann hemmt, wenn die Verjährungsfrist zum Zeitpunkt des Eintrages in das Klageregister bereits eingetreten sein könnte. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Musterklage rechtzeitig von dem verantwortlichen Verband eingereicht wurde.
Aktuell ist davon auszugehen, dass das Klageregister für die Daimler-Musterfeststellungsklage in den kommenden Wochen öffnet und noch in diesem Jahr schließt. Dennoch haben auch Mercedes-Besitzer nun die Gewissheit: Sollte das Klageregister erst im Jahr 2022 schließen, hemmt auch eine Teilnahme im kommenden Jahr die Verjährung in der Sache.”
Restschadensersatzansprüche bestehen bis zu zehn Jahre nach Kauf
“Tatsächlich können betroffene VW-Halter unabhängig von der dreijährigen Verjährungsfrist auch heute noch Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen. Mehrere Oberlandesgerichte bestätigten nämlich bereits, dass im Rahmen des VW-Abgasskandals sogenannte Restschadensersatzansprüche bestehe, die erst zehn Jahre nach dem jeweiligen Kaufzeitpunkt verjähren. Durch diese Restschadensersatzansprüche sollen betroffene Halter für die wirtschaftliche Bereicherung durch den Skandal entschädigt werden”, erklärt Goldenstein abschließend.
Das sind die Hintergründe des Verfahrens
In dem aktuellen Verfahren geht es um einen VW Tiguan, der 2013 als Gebrauchtwagen gekauft wurde. Der PKW enthält den nachweislich manipulierten VW-Motor mit der Bezeichnung EA 189. Der Kläger schloss sich laut eigenen Angaben im Jahr 2018 der sogenannten VW-Musterfeststellungsklage an. Durch diese Verbandsklage sollte festgestellt werden, ob die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben.
2019 meldete der Verbraucher seine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage wieder ab und ließ seine Rechte individuell gegen VW durchsetzen. Er forderte den Konzern dazu auf, ihn finanziell zu entschädigen. Schließlich hätte er seinen mittlerweile verkauften PKW nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn er zum Kaufzeitpunkt von dem Betrug gewusst hätte.
Am Landgericht (LG) Dessau-Roßlau sowie dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hatte der Kläger bislang keinen Erfolg. Demnach könne er nicht belegen, dass er sich bereits 2018 in das Klageregister eingetragen hatte. Am 01. Januar 2019 seien die Rechte von betroffenen PKW-Haltern hingegen bereits verjährt gewesen. Ohnehin sei die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage demnach rechtswidrig gewesen, wenn diese nur erfolgte, um noch im Jahr 2019 eine Individualklage zu erheben.
Die BGH-Richter entschieden nun jedoch, dass sich die Teilnahme an der VW-Musterfeststellungsklage auch dann verjährungshemmend auswirkt, wenn der Eintrag in das Klageregister erst im Jahr 2019 erfolgte. Darüber hinaus könne man nicht davon ausgehen, dass sämtliche betroffene Halter bereits 2015 von dem Abgasskandal erfuhren. Insofern müsse der Eintritt der Verjährungsfrist im Abgasskandal von der individuellen Kenntnis jedes Verbrauchers abhängig gemacht werden. Der BGH hat das Verfahren deshalb an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
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