- Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Produkte nicht mehr benutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
- Verbraucherzentrale Berlin fordert: Berliner Behörden müssen Produkte zurückrufen, Händler sollten diese zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor potenziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern Behörden und Bundesregierung nun auf, die Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit zu informieren und die Produkte zurückrufen.
„Es ist nicht hinzunehmen, dass Verbrauchern vor allem im Onlinehandel weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern angeboten wird. Der Bundesregierung und den Bundesländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf nicht zulässig ist. Dass es bisher weder einen bundesweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch länderübergreifende Maßnahmen gegenüber dem Onlinehandel und auch keine klare, umfassende und bundesweite öffentliche Information darüber gibt, ist ein dramatisches Versäumnis, das die Verbraucher unnötig gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss schnellstens koordinierend tätig werden“, sagt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.
Bambus-Becher und Co. sind nicht verkehrsfähig
Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig nicht nur aus Bambus und anderen Naturmaterialien, sondern auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher nicht erkennen.
Kunststoffprodukte, denen Bambusfasern zugesetzt sind, können beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregende Stoffe wie Melamin oder Formaldehyd abgeben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Geschirr aus Kunststoff und Bambus deshalb als nicht geeignet für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken eingestuft. Untersuchungsämter wie das Chemische und Veterinärüberwachungsamt in Stuttgart berichten seit 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr, immer wieder wurden Produkte auch vom Markt genommen. Allerdings reichten die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten, die insbesondere im Onlinehandel angeboten wurden, einzeln zu untersuchen und zurückzurufen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe.
Im Juni 2020 hat schließlich eine Expertengruppe bei der EU-Kommission Bambus und andere natürliche Materialien in Kunststoffgeschirr für nicht verkehrsfähig erklärt, und zwar unabhängig vom Vorliegen konkret gemessener Grenzwertüberschreitungen in einzelnen Produkten. Denn: Nur die dafür zugelassenen Stoffe dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen zugesetzt werden. Nur dann kann davon ausgegangen werden, dass sie grundsätzlich sicher sind und eine Risikoüberprüfung stattgefunden hat. Eine solche Zulassung lag für Bambus und andere natürliche Materialien nie vor.
Produkte weiterhin auf dem Markt
Erst Ende 2020 haben die meisten Überwachungsbehörden begonnen, die Produktgruppe vom Markt zu nehmen. Aufgrund ungenügender personeller Ressourcen der Behörden geschieht dies zum Teil nur langsam. In Berlin befanden sich im Juni 2021 noch Produkte im stationären Handel. Eine vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geplante Recherche zu Bambusgeschirr im Onlinehandel wurde 2020 gestrichen. Insbesondere im Onlinehandel ist deshalb weiterhin Kunststoffgeschirr mit Naturfasern erhältlich.
Umfassende Rückrufe und Revision der EU-Verordnung
Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrauchern, diese Produkte nicht mehr zu kaufen oder zu verwenden.
„Behörden und Bundesregierung müssen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit jetzt offensiv und bundesweit darüber informieren, dass Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr verkauft und genutzt werden sollte. Anbieter und Händler sollten diese nicht zugelassenen Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten“, so Schautz.
Außerdem muss die EU-Kommission zügig einen Vorschlag für die Reform der EU-Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien vorlegen. Es braucht klare und einheitliche Regeln für alle Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Potentiell gefährliche Produkte müssen von Anfang an vom Markt ferngehalten werden.
Weitere Informationen
Information zum Thema Bambusgeschirr finden Interessierte unter www.vz-bln.de/node/20573
Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.
Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 21485-0
Telefax: +49 (30) 21172-01
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de