Eine Pflicht zur Einführung der dritten Kraft lehnen die Verbände zunächst jedoch ab. Kommune können selbst entscheiden, ob sie in ihren Einrichtungen eine dritte Kraft für erforderlich und machbar halten. Die personelle und finanzielle Situation sowie die Betreuungslage unterscheiden sich vor Ort erheblich. Eine Verpflichtung droht die Kommunen zu überfordern. Die geplante Revisionsklausel zur Frage, wann eine Dritte Kraft zur Pflicht werden muss, ist daher auch zu früh angesetzt. Da personelle Strukturen eine erhebliche Vorlaufzeit benötigen, sollte mindestens eine 10-jährige Übergangszeit vorgesehen werden.
Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträgern repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.
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