„Gerade in einem dicht besiedelten und von vielfältigen Nutzungsinteressen geprägten Land ist es wichtig, dass Natur- und Umweltbelange nicht zu kurz kommen und ein Interessenausgleich herbeigeführt wird. Daher sind die Prüfinstrumente so angelegt, dass sie auf allen Planungsebenen ein frühzeitiges Erkennen und eine angemessene Bewältigung von Konflikten sicherstellen“, erklärt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. „Dabei stellen Vermeidung und Konfliktbewältigung, die möglichst bereits auf vorgelagerten Planungsebenen ansetzen, Kernprinzipien eines Ausgleichs zwischen Schutz und Nutzung der Natur dar“, so die BfN-Präsidentin.
Die Anwendung der Prüfinstrumente im Naturschutz ist weitgehend etabliert. Dennoch ergeben sich aufgrund der technologischen Entwicklung, der Rechtsetzung und Rechtsprechung immer wieder neue, bei den Prüfungen zu beachtende Aspekte. Die Schwerpunktausgabe „Prüfinstrumente im Naturschutz“ greift daher ausgewählte aktuelle Themen auf und bietet Einblicke in die dynamischen Entwicklungen in diesem Bereich.
So zeigen beispielsweise wesentliche Entwicklungen der Eingriffsregelung im internationalen und nationalen Kontext, dass das Vermeidungsgebot und die Ausgleichspflicht keine nationalen Insellösungen sind. Dazu wird unter anderem thematisiert, wie sich die Flächeninanspruchnahme reduzieren und die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen erhöhen lassen.
In der Diskussion um „Grün in der Stadt“ im Allgemeinen und um das Baurecht im Besonderen werden zunehmend vielseitig nutzbare Flächen und Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Dazu kommen die Aussetzung von Umweltstandards (§§ 13a und 13b Baugesetzbuch, BauGB) sowie Forderungen nach Planungsbeschleunigung. Ein Beitrag zu diesem Thema listet unter anderem einen Katalog zielführender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im besiedelten Bereich im Sinne nachhaltiger Naturschutzlösungen in der Bauleitplanung auf.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Ende 2017 und die gängige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) haben für Klarheit gesorgt, wie mit dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot umzugehen ist. Wie eine konstruktive und zielorientierte Handhabung im Einzelfall aus Sicht eines praktischen Planers möglich ist, zeigt ein weiterer Beitrag.
Ausgelöst durch die neue EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde im Mai 2017 das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestimmter Pläne und Projekte (UVPG) novelliert. Ein Autorenteam widmet sich diesen neuesten Entwicklungen sowie der Frage, wie damit umzugehen ist, wenn sich Beeinträchtigungen verschiedener Vorhaben auf denselben Naturraum auswirken.
Die aktuelle Schwerpunktausgabe zeigt: Die Herausforderungen für den Naturschutz in Deutschland nehmen nicht ab, aber sie wandeln sich. Deshalb sollen die Beiträge auch Fachleute ermuntern, sich weiter in die Diskussion um die neuesten Entwicklungen beim Umgang mit Eingriffen in Natur und Landschaft einzubringen.
Hintergrund
Über die Zeitschrift:
„Natur und Landschaft“ ist die älteste Fachzeitschrift für Naturschutz und Landschaftspflege im deutsch-sprachigen Raum, herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die Monatszeitschrift richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Fachbehörden, Gutachterinnen und Gutachter, Planungsbüros, Studierende, Verbandsangehörige, Politikerinnen und Politiker. Jede Ausgabe enthält begutachtete Original-Aufsätze von Fachautorinnen und -autoren zu aktuellen Themen aus Naturschutz und Landschaftspflege. Dazu erscheinen zahlreiche Kurzbeiträge und weitere Nachrichten in verschiedenen Rubriken. Außerdem gibt es in jedem Jahrgang Schwerpunktausgaben zu Themen von besonderem Interesse. Die Zeitschrift erscheint im Verlag W. Kohlhammer.
Bezug:
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