Seit Jahren kritisiert der Schweizerische Baumeisterverband, dass die Stellenmeldepflicht wegen ungenügender Qualität bei der Erhebung und Rückstände in der Digitalisierung bei den Befragungen von Arbeitskräften in ihrer aktuellen Form für Baustellenberufe nicht praxistauglich ist. Der heute vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO veröffentlichte Monitoringbericht «Wirkungsevaluation der Stellenmeldepflicht» zeigt auf, dass die Studienverfasser für die gesamte Wirtschaft keinen Wirksamkeitsnachweis erbringen können. Weder gibt es in den meldepflichtigen Berufen einen statistisch erhärteten Beweis, dass sich die Stellenmeldepflicht auf die Arbeitslosigkeit ausgewirkt hat, noch lässt sich ein Einfluss auf die Zuwanderung nachweisen. Für den SBV ist das die Bestätigung dafür, dass die digitale Optimierung der Stellenmeldepflicht überfällig ist. Umso stossender ist es, dass die 2019 eingereichte Motion Wasserfallen «Stellenmeldepflicht: verbesserte Qualität bei der Grundlagenerhebung» nach wie vor nicht im Parlament behandelt worden ist. Deshalb begrüsst es der SBV, dass in der laufenden Sommersession Ständerat und Bauenschweiz-Präsident Hans Wicki die Forderung mit einem eigenen Vorstoss im Ständerat unterstreicht. Politik und Verwaltung müssen sich nun endlich diesem wichtigen Thema annehmen.
Daten basieren auf Selbstdeklarationen der Stellensuchenden
Ob eine Berufsart mehr oder weniger als 5 Prozent Arbeitslosigkeit aufweist, ermitteln das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Bundesamt für Statistik BfS heute mit Listen, die schwergewichtig auf Selbstdeklarationen der Stellensuchenden beruhen. Bezeichnet sich eine Person bei den Grundlagenerhebungen des BfS oder bei der Arbeitslosenmeldung selbst als qualifiziert, wird dies im aktuellen Erfassungsprozess nicht überprüft. Zur präzisen Erfassung der Berufsbezeichnungen existieren zudem kaum Hilfsmittel wie zum Beispiel eine Auswahl an Berufsbezeichnungen in verschiedenen Sprachen, welche den betroffenen Personen bei der Selbsteinreihung eine Orientierung geben würden. Genauso wenig werden die Selbstdeklarationen durch den Bund, die Kantone oder die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) systematisch überprüft.
Motionen zügig behandeln
Die mangelhafte Datenqualität und der Digitalisierungsrückstand bei der Erfassung der Angaben von Stellensuchenden führen mitunter dazu, dass auch zahlreiche qualifizierte Baustellenberufe wie Strassenbauer EFZ oder in spezifischen Gerätekategorien ausgebildete Baumaschinenführer unter die Stellenmeldepflicht fallen, obwohl für diese Berufe sogar ein Mangel an Fachkräften herrscht. Der Schweizerische Baumeisterverband fordert deshalb eine zügige Behandlung der beiden Motionen für eine bessere Grundlagenerhebung, damit Qualitätsmängel und veraltete Erhebungsmethoden nicht zu bürokratischer Belastung führen.
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