„Existenz der Pflegeeinrichtungen darf nicht gefährdet werden“

„Es ist schlicht inakzeptabel, dass die Regierungskoalition in einer Nacht- und Nebelaktion eine tarifliche Entlohnung in der Pflege einführen will, während man die Existenzgefährdung der Pflegeeinrichtungen sehenden Auges in Kauf nimmt und damit Arbeitsplätze genauso wie die Versorgung pflegebedürftiger Menschen aufs Spiel setzt.“ Das haben Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), und Rainer Brüderle, Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz heute bekräftigt.

bpa-Präsident Meurer: „Wir haben überhaupt nichts gegen höhere Gehälter in der Altenpflege. Im Gegenteil, sie können den Beruf noch attraktiver machen. Wir brauchen und fordern allerdings zwei Dinge: erstens die vollständige und unkomplizierte Refinanzierung der Löhne und zweitens die angemessene Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos und des unternehmerischen Wagnisses. Beides ist nötig, um die Existenz der Pflegeunternehmen und damit ein professionelles pflegerisches Angebot dauerhaft zu sichern. Bisher werden die Kosten für die tarifliche Entlohnung in vielen Fällen jedoch nicht vollständig übernommen, obwohl es im Gesetz steht. Und in den Änderungsanträgen zum

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) findet sich kein einziger Hinweis zur verlässlichen Berücksichtigung eines notwendigen unternehmerischen Zuschlags bei den Entgeltverhandlungen.“

Der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands e.V. Rainer Brüderle: „Die Tariftreuereglung gefährdet nicht nur die Existenz von Unternehmen, sondern hebelt auch die Tarifautonomie aus und ist demokratiefeindlich. Gewerkschaften, die so gut wie keine Mitglieder haben, können hier auf die Unterstützung des Staates hoffen. Diese einseitige Parteinahme hat mit Tarifautonomie nichts mehr zu tun. Wenn das Schule macht, brauchen wir in Zukunft keine unabhängigen Tarifparteien mehr. Irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten sollen jetzt zum Standard für eine Region oder sogar ein Bundesland erklärt werden. Diese Tarifverträge müssen noch nicht einmal geringste Repräsentativitätsanforderungen erfüllen. Das ist pure Willkür. Dafür fehlt jegliche demokratische Legitimation. Die in der Verfassung garantierten Grundfreiheiten werden durch eine solche Regelung gleich mehrfach verletzt.“ 

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro

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