Strukturprüfungen sollten entsprechend ihres Grundkonzepts die Bürokratielast in den Krankenhäusern reduzieren und Einzelfallprüfungen ersetzen. Statt einer Entlastung von den dauerhaften Misstrauens-prüfungen des Medizinischen Dienstes sehen sich die Krankenhäuser nun aber mit einer völlig neuen und tief in zahlreiche Versorgungs- und Organisationsabläufe eindringenden Kontrollbürokratie konfrontiert. Dabei gehen viele Anforderungen der Richtlinie deutlich über die Vorgaben im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) hinaus. Strukturprüfungen verlangen den Krankenhäusern etwa die genaueste Angabe über Qualifikationen zahlreicher in einem Team tätiger Beschäftigten ab. Wiederholt werden selbst die Namen und Vornamen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgefragt. Die Krankenhäuser müssen darüber hinaus zahlreiche Dienstpläne unterschiedlicher Berufsgruppen für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate des vergangenen Jahres vorlegen, also für Zeiten, in denen coronabedingt hohe Personalausfälle zu beklagen waren. Dies ist für die Beschäftigten in den Krankenhäusern, die sich in den vergangenen 15 Monaten immer wieder in extremen Ausnahmesituationen befunden haben, inakzeptabel und zeigt kein Verständnis für deren Belastung während der Pandemie. Nach monatelangem intensivem Dauereinsatz offenbart sowohl die Richtlinie als auch ihr kurzfristiges und aktuell nicht erforderliches Inkraftsetzen eine völlig mangelnde Sensibilität für die Situation und Stimmung in den Krankenhäusern. Deswegen hält die DKG ihre Forderung aufrecht, diese bürokratischen Auswüchse mindestens für die Zeit der Pandemie auszusetzen und die Beschäftigten nicht nachträglich noch mehr zu belasten als es ohnehin schon der Fall ist. Scheitern die Krankenhäuser an dieser ungerechtfertigten Nachweislast, bedeutet das für bereits lang etablierte Abteilungen hohe Einnahmeausfälle. Es trifft auch wichtige Abteilungen wie zum Beispiel die Geriatrie und in der Folge wird die Patientenversorgung gefährdet.
Die Kliniken müssen nun zur Einhaltung der vorgegebenen Fristen innerhalb von fünf Wochen Aktenordner voller Belege und Nachweise zusammenstellen, nachdem sich das Bundesgesundheitsministerium über drei Monate Zeit mit der Prüfung der Richtlinie gelassen hat. Die dringende Bitte der DKG, diese Fristen zu verschieben, wurde ebenso ignoriert wie zahlreiche inhaltliche Änderungsvorschläge.
„Der MDS zeigt mit seiner Unerbittlichkeit wieder einmal, dass es ihm keineswegs um Versorgungs- und Qualitätssicherung geht. Vielmehr hat er ein weiteres Instrument zur kalten Strukturbereinigung gefunden“, sagt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Die DKG appelliert an Gesundheitsminister Spahn, die Strukturprüfungen in dieser hochbürokratischen Form mindestens in der Zeit der Pandemie auszusetzen und die Krankenhäuser nicht noch weiter zu belasten. „Entbürokratisierung gehört zu den dringendsten Aufgaben einer neuen Krankenhauspolitik. Nicht nur vor dem Hintergrund des Personalmangels können wir unseren Beschäftigten nicht noch mehr Verwaltungs- und Nachweisarbeit zumuten. Hier muss der Gesetzgeber endlich eingreifen“, so Gaß.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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