Der bpa-Präsident kritisiert, dass sich in den Änderungsanträgen zum GVWG kein einziger Hinweis zur verlässlichen Berücksichtigung eines notwendigen unternehmerischen Zuschlags bei den Entgeltverhandlungen finde. Die Personalkosten machten bei Pflegeeinrichtungen und -diensten im Schnitt über 70 Prozent aus. Meurer: „Die Träger haften persönlich und uneingeschränkt für ihre Unternehmen. Wenn politisch so tief in die Finanzierung eingegriffen wird, dann müssen zumindest auch verlässliche Aussagen zur angemessenen Berücksichtigung der unternehmerischen Risiken und des unternehmerischen Wagnisses getroffen werden. Wer A sagt, kann bei B nicht einfach wegschauen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 308788-60
Telefax: +49 (30) 308788-89
http://www.bpa.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 308788-60
Fax: +49 (30) 308788-89
E-Mail: jauch@bpa.de