Gerade bei der Anbahnung und der Vorbereitung von Betriebsratswahlen gerieten die Organisatorinnen und Organisatoren leider zu oft in den Fokus des Arbeitgebers und liefen Gefahr, außerordentlich gekündigt zu werden, um Kontakte zur Belegschaft zu verhindern. "Es muss einen Vollschutz vor außerordentlichen Kündigungen geben, damit Betriebsratswahlen nicht schon bei der Vorbereitung blockiert werden können", betonte Werneke. Dies sei im Referentenentwurf noch besser geregelt gewesen.
Auch müsse künftig sichergestellt werden, dass bei Beschlussfassungen von Betriebsräten Videokonferenzen der Vorrang vor Telefonkonferenzen eingeräumt werde. Zudem gelte es, bei den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats an einigen Stellen nachzusteuern. "Betriebsräte müssen etwa die Ausgestaltung mobiler Arbeit ebenso mitbestimmen können wie den Einsatz von künstlicher Intelligenz über den gesamten Prozess hinweg", sagte Werneke: "Fazit: Es gibt noch viel zu tun."
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