Die Region Hannover hat am 23.04. in einer Allgemeinverfügung gemäß §§ 28 Abs. 1, 28b Abs. 1 und 3, 77 Abs. 6 S.3 IfSG die Feststellung getroffen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz seit mindestens drei Tagen über dem Schwellenwert von 100 liegt. Diese Allgemeinverfügung ist am heutigen Freitag, 23. April 2021, veröffentlicht worden. Sie tritt am Sonnabend, 24. April, 6 Uhr morgens in Kraft.
Die Ausgangsbeschränkung gilt jeweils von 22 bis 5 Uhr. Aus dem IfSG ergibt sich auch, dass eine Ausgangsbeschränkung außer Kraft tritt, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt (§28 b Abs. 2 IfSG.)
Das Infektionsschutzgesetz eröffnet zudem jetzt die Möglichkeit, in Geschäften nach Terminvereinbarung einzukaufen, solange der Inzidenzwert unter 150 liegt. Dafür gelten folgende Vorschriften:
- Pro Kundin oder Kunde müssen 40 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
- Die Terminbuchung umfasst einen fest begrenzten Zeitraum.
- Kundinnen und Kunden müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Betreiberinnen und Betreiber eines Geschäfts müssen die Kontaktdaten und den Aufenthaltszeitraum der Kundinnen und Kunden erfassen.
Diese Regelung gilt, sofern die Corona-Verordnung des Land Niedersachsen keine schärferen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorsieht. Eine Änderung der derzeit geltenden Corona-Verordnung wurde vom Land Niedersachsen angekündigt.
Der Inzidenzwert des RKI für die Region Hannover beträgt am 23. April 2021 141,6 und liegt damit unter 150.
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