Kommunen Teilhabe an Einnahmen von Photovoltaik-Freilandanlagen ermöglichen

bne unterstützt den Offenen Brief von über 30 Unternehmen. Diese fordern einen Rechtsrahmen ein, welcher es ihnen ermöglicht, Kommunen an den Einnahmen von Photovoltaik-Freilandanlagen zu beteiligen.

Der bne unterstützt die Initiative von über 30 Solarunternehmen, die sich für eine kommunale Beteiligung bei Photovoltaik-Freilandanlagen einsetzen. Die Große Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag die finanzielle Beteiligung der Kommunen für erneuerbare Energien versprochen. Es wird höchste Zeit, dass die Union und SPD ihr Versprechen einer kommunalen Beteiligung einhalten“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Dies kann entweder im Rahmen der ebenfalls versprochenen EEG-Novelle stehen oder durch den Erlass einer Verordnung. Die jüngst beschlossenen Änderungen bei der Gewerbesteuer tragen zu den rechtlichen Aspekten jedenfalls nichts bei.

Unternehmen wollen Geld an den Staat, bzw. an Kommunen zahlen. Die Bundespolitik sollte den Kommunen die Einnahmen ermöglichen und dem nicht weiter im Weg stehen. Gesicherte Zahlungen an die Kommunen erhöhen deren finanziellen Spielraum. Bundesregierung und Regierungsfraktionen sollten sich für die ländlichen Räume einsetzen. Robert Busch: „Es wäre schlichtweg den Menschen vor Ort nicht zu vermitteln, dass Standortkommunen Photovoltaik-Freilandanlagen leer ausgehen sollen.“ Eine Diskriminierung der Standortgemeinden für Photovoltaikanlagen gegenüber Standortgemeinden für Windenergieanlagen darf es aus Sicht des bne nicht geben.

Der bne begrüßt, dass es Verbesserungen bei der Gewerbesteuer geben soll, die in die richtige Richtung gehen. Leider sind diese für Standortgemeinden in vielen Fällen noch unzureichend, da es häufig unklar ist, wieviel Gewerbesteuer am Ende wirklich bei der Standortkommune ankommt.

Dass die Unternehmen explizit keine Kompensationszahlungen wünschen, sollte die Entscheidung vereinfachen. Das EEG-Konto würde nicht belastet werden. Die Regelung sollte zugleich für PPA-Anlagen als auch für Anlagen in den EEG-Ausschreibungen gelten. Dies wäre bei einer freiwilligen Lösung wie bei der Windenergie möglich. Der bne sieht eine große Motivation bei den Unternehmen, die Kommunen rechtssicher an ihren Einnahmen teilhaben zu lassen, wenn dies ermöglicht wird. Hierzu muss die Große Koalition letztlich nichts anderes tun, als ihren Koalitionsvertrag umzusetzen.

Den Offenen Brief der Unternehmen zur kommunalen Beteiligung zum Download

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