In zahlreichen Bundesländern haben Menschen in Volksbegehren und Insektenschutz-Initiativen parteiübergreifend Veränderungen der Landbewirtschaftung, des Umgangs mit städtischen Freiflächen und des Schutzes bedrohter Lebensräume verankert. Der Bundestag muss jetzt den Schutz gefährdeter Biotope, den Ausschluss von Bioziden und Lichtverschmutzung aus sensiblen Teilen der Landschaft und den besonderen Schutz von bestäubenden Insekten bundesweit sicherstellen.
Aus Sicht des BUND ist es dringend notwendig, den Gesetzentwurf an kritischen Punkte weiterzuentwickeln: So fehlt der erweiterte Schutz von Randstreifen an Gewässern und von Quellen. Sogenannte Natur auf Zeit gefährdet in der aktuellen Form die langfristigen Erfolge im Naturschutz. Auch der bundesweite Schutz von Hecken, die wichtige Teile des Biotopverbunds sind, fehlt. Zudem sind Insekten in Biosphärenreservaten unzureichend geschützt.
„Es muss selbstverständlich sein: Schutzgebiete müssen schützen, Pestizidanwendung muss drastisch reduziert werden und wo es nötig ist, muss finanzielle Unterstützung für insektenfreundliche Landwirtschaft und naturnahes Grün in Stadt und Land geleistet werden. Nur so erreichen wir einen dauerhaft veränderten Umgang mit unserer Landschaft. Lichtverschmutzung, Flächenverbrauch, Vernichtung von Streuobstwiesen und artenreichen Weiden, all das muss ein Ende finden“, sagt Olaf Bandt.
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