Die Wertgrenzen, bei deren Unterschreitung von dem sonst im Vergaberecht geltenden Vorrang der öffentlichen Ausschreibung, ohne weitere Begründung abgewichen werden kann, waren zu Beginn der Pandemie drastisch erhöht worden. So wurde die Wertgrenze für die Zulässigkeit von Freihändigen Vergaben um den Faktor 40 von 25.000 Euro auf eine Mio. Euro angehoben. Begründet wird diese exorbitante Anhebung vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium weiterhin mit dem Argument, öffentliche Aufträge sollten so schneller an Unternehmen vergeben werden können.
„Uns liegen aber keine Erkenntnisse darüber vor, dass es durch die Erhöhung der Wertgrenzen zu einer Beschleunigung oder gar zu einer Ausweitung öffentlicher Bauaufträge gekommen wäre“, so der Präsident des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen, Thomas Echterhoff. „Was wir allerdings in der Praxis wahrnehmen und was auch schon zu deutlicher Kritik seitens unserer Mitgliedsunternehmen geführt hat, ist ein ganz erheblicher Verlust von Transparenz durch die Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Wege der Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb.“
Als Instrument des „Bürokratieabbaus“ seien die erhöhten Wertgrenzen auch nicht geeignet. Bürokratische Hemmnisse in Vergabeverfahren resultierten häufig daraus, dass Vergaben nach der VOB/A durch unreflektierte Übernahme von Formularen und Vergaberegeln, die der Bund in seinen Vergabehandbüchern festgelegt hat, verkompliziert werden. Im Vergleich zu der Zeit, die die politische Willensbildung und Entscheidung sowie die Planung und Genehmigung von öffentlichen Baumaßnahmen erfordere, fielen Beschleunigungseffekte durch Freihändige Vergaben ohnehin nicht ins Gewicht, so Echterhoff.
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