Besserer rechtlicher Schutz bei Pauschalreisen
Wer aktuell eine Reise buchen möchte, sollte eine Pauschalreise wählen, da hier Reisende besser geschützt sind als bei Individualreisen. Wird die entsprechende Urlaubsregion zum Corona-Risikogebiet erklärt und eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen, ist es möglich, kostenfrei zu stornieren. Eine Reisewarnung ist aber nicht zwingend notwendig. Ausreichend ist das Auftreten von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Urlaubsort, welche die Reise erheblich beeinträchtigen. Beispiele hierfür sind Umstände wie Einschränkungen oder Gesundheitsrisiken vor Ort, die jedoch im Einzelfall geprüft werden müssen. Um Kosten zu vermeiden, sollte die Stornierung also nicht voreilig erklärt, sondern die Entwicklung im Zielland genau beobachtet werden.
Geringere Kosten bei frühzeitiger Stornierung
Wer sich nach einer Buchung dazu entscheidet, nicht zu reisen, muss frühzeitig stornieren, da bei frühen Stornierungen geringere Kosten anfallen. Angaben zur genauen Höhe sind in den Stornobedingungen zu finden.
Irina Krüger, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin warnt: „Derzeit werben Veranstalter besonders mit großzügigen Stornomöglichkeiten. Diese Angebote gelten aber häufig nicht für alle Tarife und Reisearten. Deshalb sollten Reisewillige das Kleingedruckte vor der Buchung genau lesen.“
Reisemöglichkeiten und -bedingungen derzeit täglich prüfen
Wer bereits einen Urlaub gebucht hat, sollte abwarten und die aktuelle Situation im Hinblick auf das Reisen genau prüfen. „Momentan ändern sich die Reisebeschränkungen fast täglich. Deshalb müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sich unbedingt tagesaktuell darüber informieren, ob und unter welchen Bedingungen eine gebuchte Reise stattfinden kann, und dann gegebenenfalls stornieren“, so Krüger. Die kürzlich beschlossene Testpflicht vor Rückflügen nach Deutschland wird wohl für eine kostenlose Stornierung von Pauschalreisen nicht ausreichend sein.
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