Ex-Frau muss ausziehen

Eine geschiedene Ehefrau kann nur innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung von ihrem Ex-Mann die Überlassung der Ehewohnung verlangen, wenn diese in seinem Alleineigentum steht. Dies hat nach Auskunft der ARAG der Bundesgerichtshof entschieden. Da der Frau auch nicht aus anderen Gründen, etwa einer sonstigen Vereinbarung zwischen den Beteiligten, ein Recht zum Besitz an der Wohnung zustehe, müsse sie ausziehen (Az.: XII ZB 243/20).

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