Die Zielvereinbarungen müssten konkrete Reduktionsziele und Maßnahmen sowie eine nachvollziehbare Berichterstattung beinhalten, fordert der WWF. Gleichermaßen bedeutend ist aber auch die konkrete Umsetzung der Zielvereinbarungen. Der WWF ist der Überzeugung, dass es mehr braucht als unterzeichnete Zielvereinbarungen, um einen Wandel in den Branchen zu initiieren und zu erreichen. Benötigt wird eine umfassende Unterstützung und Beratung der Unternehmen sowie eine koordinierende Stelle, die für das Datenmanagement verantwortlich ist und auf deren Grundlage wiederum konkrete Reduktionserfolge dargestellt werden können. Im Rahmen des Projektes „Zu gut für die Tonne! – Dialog zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in der Außer–Haus–Verpflegung“ wurde eine Empfehlung für eine wirksame Umsetzung der freiwilligen Vereinbarungen erarbeitet, so der WWF.
„Eine belastbare Datengrundlage ist das A und O, um zu sehen, wie stark einzelne Unternehmen und Sektoren die Verschwendung reduzieren und wo sie bei der Zielerreichung stehen“, sagt Dräger de Teran. Diese zu erreichen, sei Aufgabe einer koordinierenden Stelle. Eine systematische Berichterstattung nützt den Unternehmen für die Motivation ihrer Mitarbeiter:innen oder ihre Kommunikation in die Öffentlichkeit. Sie ist zudem zentral für Deutschland, um Reduktionserfolge und damit die Zielerfüllung aus den internationalen Abkommen, den Sustainable Developments Goals, oder der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie vergleichbar und kohärent mit anderen Ländern darzustellen.
Auch im Kampf gegen die Klimakrise setzt die Bundesregierung ausdrücklich darauf, dass die Verschwendung von Lebensmitteln sinkt. Laut der BMEL-Strategie gegen Lebensmittelverschwendung könnten bei einem 50-prozentigen Rückgang der Lebensmittelabfälle jährlich rund 38 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente in Deutschland eingespart werden. Das ist mehr als die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen aus dem Bereich Landwirtschaft, die sich 2018 laut UBA auf insgesamt 64 Millionen Tonnen beliefen. „Das Potenzial ist da, wir müssen es aber auch ausschöpfen“, betont Tanja Dräger de Teran.
Gemäß der europäischen Abfallrahmenrichtlinie sollen die Lebensmittelabfälle der EU-Mitgliedstaaten bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent sinken (Basisjahr: 2015). Nach Sichtung der Berichte der Mitgliedstaaten behält sich die EU-Kommission vor, bei nicht ausreichenden Ergebnissen 2023 einen Gesetzgebungsvorschlag für EU-weit geltende Zielvorgaben auf den Weg bringen.
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