Folgenden Satzungen wurde durch die Versammlung der Medienanstalt Hessen zugestimmt:
- Die Satzung über die Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien gemäß §104 Abs. 11 MStV (Kostensatzung)
- Die Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des MStV (Satzung Zulassungsfreiheit – ZFS)
- Die Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Abs. 2 des MStV (VSD-Satzung)
- Die Satzung über die Durchführung von Gewinnspielvorschriften gemäß § 72 i. V. m. § 11 u. 74 (MStV) (Gewinnspielsatzung – GGS)
Das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages macht die Überarbeitung bzw. eine Neufassung der Satzungen durch die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten erforderlich. Für ein Inkrafttreten der einzelnen Satzungen ist die Zustimmung der Gremien aller 14 Landesmedienanstalten notwendig.
Hauptgeschäftsführer der IHK Kassel-Marburg und Pressesprecherin des DGB Bezirk Hessen-Thüringen sind neue Mitglieder der Versammlung
In ihrer gestrigen Sitzung hat die Versammlung der Medienanstalt Hessen Dr. Arnd Klein-Zirbes, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg, als neues Versammlungsmitglied begrüßt. Klein-Zirbes tritt sowohl in der IHK als auch in der Versammlung die Nachfolge von Sybille von Obernitz an und wird im Rechts- und Satzungsausschuss mitarbeiten. Bereits seit 7. Dezember 2020 vertritt Charlotte Rosa Dick, Pressesprecherin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bezirk Hessen-Thüringen, den DGB in der Versammlung der Medienanstalt Hessen. Sie folgt auf Hanna Hoeft und wird im Programmausschuss mitwirken.
Die Versammlung der Medienanstalt setzt sich aus 30 Repräsentanten gesellschaftlich relevanter Gruppen in Hessen zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und vertreten die Interessen der Allgemeinheit im Medienbereich. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen arbeiten alle Mitglieder in einem der drei Fachausschüsse mit.
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