„Auch wenn zurzeit die gesundheitspolitische Diskussion einseitig durch die Corona-Pandemie geprägt wird, plädieren die Innungskrankenkassen im Sinne der Versorgung ihrer rund 5,2 Millionen Versicherten sowie zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit und Belastungsgerechtigkeit für nachhaltige Veränderungen in der Gesundheitspolitik “, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Eine erfolgreiche und medizinisch hochwertige solidarische Krankenversicherung benötigt eine stabile und gerechte Finanzierungsbasis“, betont Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Er kritisiert, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität politisch zu einer leeren Hülse geworden ist.
Die Innungskrankenkassen verweisen darauf, dass die Mehrbelastung durch die Gesetzgebung der laufenden Legislaturperiode zusammen mit den in der Regel vorzufinanzierenden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eine große Herausforderung darstellen. Der im September 2020 zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Bundesgesundheitsministerium konsentierte Fehlbetrag zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes bei 1,1 Prozent wurde bis Ende 2021 auf 16,6 Milliarden Euro geschätzt. Nur der Rückgriff auf acht Milliarden Euro aus den Reserven der Krankenkassen und ein einmaliger Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro verhindern, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz schon 2021 über 1,3 Prozent hinausschießt. „Diese Maßnahmen werfen aber schon jetzt die Frage auf, wie das über das Jahr 2021 hinaus absehbar weiter steigende Ausgabenniveau ohne sprunghaft steigende Zusatzbeiträge finanziert werden kann?“, so Müller und verweist auf die KV-45 Ergebnisse zum 4. Quartal 2020, die trotz zurückgehender Inanspruchnahme von Leistungen aufgrund der Pandemie ein Rekorddefizit der GKV aufweisen. Die Innungskrankenkassen fordern deshalb, dass der Staat seiner Verantwortung gerecht wird und Lösungen finden muss, die Finanzierungshilfen beinhalten und die dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Geltung verschaffen.
„Aus Sicht der IKKn ist es notwendig, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben kostenneutral gegenfinanziert werden“, erläutert der Vorstandsvorsitzende Wollseifer. „Eine dauerhafte Belastungsgerechtigkeit und eine stabile Finanzierung der GKV ist nur dann möglich, wenn es eine staatliche Finanzierungsbeteiligung gibt.“ Eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler:innen und damit des Faktors Arbeit ist konjunkturfeindlich und belastet gerade die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in den personalintensiven Bereichen. „Die Innungskrankenkassen sind mit rund 5,2 Millionen Versicherten vor allem dem Mittelstand sowie dem Handwerk verpflichtet und daher ist unser vorrangiges Ziel, Versicherte und Patient:innen zu befähigen sowie Betriebe und Arbeitgeber:innen zu unterstützen“, betonen die Vorstandsvorsitzenden.
Klar bekennen sich die Innungskrankenkassen zur Selbstverwaltung der Krankenkassen. Mit großer Skepsis sehen sie die Angriffe auf die Selbstverwaltung, die sich wie ein roter Faden durch die Gesetzgebung der letzten beiden Legislaturperioden ziehen. „Wer die Selbstverwaltung untergräbt, bringt das komplette Sozialsystem ins Wanken“, gibt der Vorstandsvorsitzende Müller zu Bedenken. „Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie sich auf das Prinzip der Selbstverwaltung besinnt und deren Verantwortung ausbaut. Die Selbstverwaltung benötigt Vertrauen, Handlungsfähigkeit und Planbarkeit, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können“, ergänzt Wollseifer.
Weitere Forderungen, mit denen die Innungskrankenkassen nun in einen intensiven Dialog mit der Politik gehen werden, sind:
- Patient:innen und Versicherte in den Fokus rücken
- Strukturelle Schwächen der Versorgung beheben
- Prävention in allen Lebensbereichen denken
- Pflege solidarisch und finanzierbar gestalten
- Digitalisierung zielgerichtet vorantreiben
- Arzneimittelversorgung zukunftsfest machen
- Selbstverwaltung stärken, nicht länger schwächen
- Finanzierungsbasis verbreitern und Staat nicht aus der Verantwortung entlassen – Prüf- und Steuerungsoptionen sicherstellen
- Wettbewerbsbedingungen fair ausgestalten
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,2 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK – Die Innovationskasse, die IKK gesund plus sowie die IKK Südwest an.
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