„Das Gesetz trägt in seiner derzeitigen Fassung nicht zur Stärkung von Menschenrechten und der Einhaltung von Umweltstandards bei. Es wird deutsche Unternehmen eher von Investitionen auf dem afrikanischen Kontinent abhalten. Wirtschaftlich und politisch zum Teil fragile Märkte und Staaten überlassen wir damit Investoren aus Ländern, die sich um Menschenrechte und Umweltschutz wenig scheren. Gerade für den afrikanischen Kontinent befürchten wir durch das Lieferkettengesetz ausschließlich negative Auswirkungen. Die Einbettung der Entwicklungs- und Schwellenländer unseres Nachbarkontinents in unsere Lieferketten steht gerade erst am Anfang. Dennoch hat dieser Prozess in den letzten Jahrzehnten die Armut durch die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen in diesen Ländern verringert. Wir sehen die eindeutige Gefahr, dass diese Engagements schwieriger und teurer und die erreichten Erfolge gefährdet werden“, erklärt Stefan Liebing.
„Wir müssen alles tun, dass in Afrika viele gute und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze entstehen. Ein wichtiger Aspekt dabei wäre es, die Länder unseres Nachbarkontinents in die Neuordnung der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten viel stärker als bisher einzubinden, auch um unsere Abhängigkeit von China zu verringern“, fordert Liebing. „Das wird schwer, wenn unseren Unternehmen im Heimatmarkt der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Klagewellen von NGOs und umsatzorientierte Bußgelder drohen, falls lokale Zulieferer möglicherweise Standards nicht einhalten. Dieses Gesetz wird viel Schaden anrichten. Wir fordern, dass all diese Aspekte im parlamentarischen Verfahren noch einmal intensiv unter die Lupe genommen und auch der Dialog mit unseren afrikanischen Partnern gesucht wird, die offenbar bis heute in die Überlegungen nicht eingebunden worden sind.“ so der AV-Vorsitzende.
„Die im Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft organisierten Unternehmen schaffen unter schwierigsten Bedingungen Arbeitsplätze in Entwicklungsländern, sorgen für Bildung und Infrastruktur. Das ist das wichtigste, was getan werden kann, um Menschen aus der Armut zu holen. Ein von einer deutschen Behörde ausgestelltes Zertifikat für eingehaltene Standards tut das nicht“, fügt Liebing hinzu.
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