Einigung zum Lieferkettengesetz: Neue und unverhältnismäßige Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand verhindern

Die Bundesregierung hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Dazu erklärt Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV): „Unsere genossenschaftlich orientierten Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung und ihrer Sorgfaltspflichten bewusst. Bereits heute gelten in Deutschland hohe soziale und Umweltstandards, die unsere Mitgliedsunternehmen sehr ernst nehmen.“

Ehlers betont, dass ein Gesetz zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten mit einem vernünftigen Augenmaß ausgestaltet werden muss: „Die neuen Regelungen dürfen nicht zu überbordender Bürokratie führen. Auch dürfen keine neuen und unverhältnismäßigen Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand entstehen.“

Zudem muss ein Lieferkettengesetz bereits vorhandene hohe Standards anerkennen und der Missbrauch von Daten, die zur Dokumentation der Sorgfaltspflicht gesammelt werden, muss verhindert werden. Ehlers kündigte an: „Wir werden prüfen, ob der Gesetzesentwurf diesen Anforderungen entspricht.“

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Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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