Gegen den Widerstand von Bundeswirtschaftsminister Altmaier ist es leider nicht gelungen, auch eine zivilrechtliche Haftungsregelung durchzusetzen, allerdings schlagen die drei Minister eine sogenannte Prozessstandschaft vor, nach der Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften für Betroffene klagen können. Heydenreich: „Wir bedauern, dass der Kompromissentwurf keine Haftungsregelung enthält. Die angekündigte Prozessstandschaft ist eine innovative Idee, die nun im Detail geprüft werden muss. Für das anstehende Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene sollte weiterhin eine zivilrechtliche Haftungsregelung vorgesehen werden.“ EU-Justizkommissar Reynders will im Frühjahr den Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorlegen. Angekündigt hatte er dafür auch eine Haftungsvorschrift. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hatte Ende Januar fast einstimmig für einen starken Gesetzentwurf mit Haftung gestimmt.
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