„Im Sinne einer zukunftsweisenden Regulierung sollten die Länder bei der anstehenden Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags den Fokus auf technische Weiterentwicklungen und veränderte Nutzung von Kindern und Jugendlichen legen. Technischer Jugendmedienschutz muss dort wirken, wo sie unterwegs sind, gerade auch mobil.“ Ob Pornografie, Verschwörungstheorien oder Fremdenfeindlichkeit – mit welchen Herausforderungen und Problematiken Heranwachsende im Netz konfrontiert werden können, illustriere der neue Jugendschutzbericht.
Um einen effektiveren Jugendmedienschutz zu realisieren, muss man sich, so der BLM-Präsident, von der nicht mehr zeitgemäßen Idee eines Allround-Jugendschutzprogrammes verabschieden. Man müsse vielmehr an verschiedenen Stellen ansetzen: „Neben Inhalteanbietern, die für Altersbewertungen zuständig sind, sollten auch Plattformbetreiber Schnittstellen für Filterprogramme bieten und Betriebssystemhersteller technische Jugendschutz-Lösungen bereitstellen.“
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hatte dem Jugendschutzprogramm JusProg zu Beginn der Woche rechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt, aber ebenfalls gleichzeitig seine eingeschränkte Effektivität kritisiert.
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