MA HSH-Medienrat erlässt Satzungen zum Medienstaatsvertrag

Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat zur Umsetzung der Vorgaben des im November 2020 in Kraft getretenen bundesweiten Medienstaatsvertrags (MStV) Satzungen erlassen. Diese konkretisieren neue Regulierungsaufgaben und passen bereits bestehende Regelungen der Medienaufsicht an aktuelle Entwicklungen an.

Die Satzungen wurden von den Medienanstalten erarbeitet. Betroffene Branchenverbände erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach umfassenden Beratungen in den Gremien der Medienanstalten empfahl die Gesamtkonferenz den einzelnen Medienanstalten den Erlass der vorgelegten Satzungsentwürfe.

Folgende Satzungen wurden durch den Medienrat der MA HSH erlassen:

  • Satzung der Landesmedienanstalten zur Durchsetzung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags sowie Erläuternde Hinweise zur Werbesatzung
  • Satzung der Landesmedienanstalten zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags
  • Satzung der Landesmedienanstalten zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen

Für ein Inkrafttreten der einzelnen Satzungen ist die Zustimmung aller Medienanstalten sowie die Veröffentlichung erforderlich.

Die Satzungen stehen auf www.ma-hsh.de zum Download bereit.  

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