Pressemitteilung Korrigierte Fassung Nichtinvasivem Pränataltest keine Kassenzulassung geben

Gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis fordert die Diakonie Württemberg den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, in einem Offenen Brief auf, den Beschluss über die Kassenzulassung des vorgeburtlichen Bluttests auf das Down-Syndrom und andere Trisomien zurückzustellen.

Grund dafür sind die vielen falsch-positiven Ergebnisse bei den Tests und Unklarheiten bei ethischen und gesellschaftspolitischen Folgen einer Kassenfinanzierung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) für die Trisomien 13, 18 und 21. „Es werden jetzt Fakten geschaffen für eine breite Selektion von Föten mit Down-Syndrom, ohne dass der Bundestag darüber debattiert hat“, moniert Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg.

Die Unterzeichner betonen, dass es sich bei dem NIPT nicht um ein gesichertes Diagnoseverfahren handelt, sondern um einen Suchtest, der lediglich mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersage, ob eine Trisomie vorliegt oder nicht. Dabei komme es – insbesondere bei jüngeren Frauen und bei den Trisomien 13 und 18 – statistisch zwingend zu einer hohen Anzahl falsch-positiver Testergebnisse. „Gerade weil das hohe Risiko des NIPT für falsche Testergebnisse in Fachkreisen bekannt ist, regeln die medizinischen Leitlinien bereits klar, dass aus medizinischer Sicht jedes auffällige positive Testergebnis aus einem NIPT durch eine invasive Untersuchung abgeklärt werden muss. Der NIPT ersetzt also die Fruchtwasseruntersuchung nicht grundsätzlich. Damit ist das zentrale Argument des G-BA für eine Kassenzulassung sachlich falsch“, heißt es. Der G-BA habe gegen seine eigene Ankündigung eine Indikation beschlossen, die ein Screening vor allem bezüglich des Down-Syndroms ermöglicht.

Zu den Erstunterzeichnenden des Offenen Briefes gehören neben der Diakonie Württemberg und dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. Elternvereine, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, Selbstvertretungen behinderter Menschen ebenso wie das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik. Weitere Unterzeichnende kommen ständig hinzu.

Über den Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.

Die Diakonie Württemberg ist die soziale Arbeit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Freikirchen. Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein Dachverband für 1.400 Einrichtungen mit fast 50.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.

Bundesweit sind rund 525.000 hauptamtlich Mitarbeitende und etwa 700.000 freiwillig Engagierte in der Diakonie aktiv. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.
Heilbronner Straße 180
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 1656-0
Telefax: +49 (711) 1656-277
http://www.diakonie-wuerttemberg.de

Ansprechpartner:
Claudia Mann
Pressesprecherin
Telefon: +49 (711) 1656-334
Fax: +49 (711) 165649-334
E-Mail: mann.c@diakonie-wuerttemberg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel