NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro

„Jede Verlängerung der Corona-Maßnahmen – so nötig sie auch ist – hat existenzielle Auswirkungen auf das Gastgewerbe.  Für viele Hotels, Pensionen, Gaststätten, Bars, Kneipen bis hin zu den Caterern und Betriebskantinen, geht es längst ums schiere Überleben. Selbst große Hotelgesellschaften können ohne Hilfe nicht mehr lange durchhalten. Die gestern zugesagten Zugangserleichterungen und höheren Fördersummen sind enorm wichtig, um Arbeitsplätze zu sichern. Natürlich dürfen sie nur an Unternehmen gezahlt werden, die ihre Mitarbeiter durch Kurzarbeit halten und nicht auf die Straße setzen.  

Die zugespitzte Situation wirkt sich dramatisch auf die Beschäftigten im Gastgewerbe aus. Ihre Löhne sind ohnehin niedrig, das Kurzarbeitergeld reicht entsprechend bei Weitem nicht – viele können kaum noch ihre Miete bezahlen. Deshalb machen wir uns für ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro stark.“

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