Erstmals profitieren vom Ausbildungsfonds auch mindestens 130 Studierende im neuen Studiengang nach dem Hebammengesetz. Die Ausbildung zur Hebamme erfolgt anders als bislang ausschließlich im Studium. Dabei übernehmen die Krankenkassen die Kosten der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsvergütung. Um die Zahl der Hebammen in den Kliniken zu erhöhen, erhalten Krankenhäuser bis 2023 für zusätzliche Hebammen zudem eine finanzielle Förderung von den Krankenkassen. In der examinierten Krankenpflege wird seit 2020 jede Mitarbeiterin beziehungsweise jeder Mitarbeiter zu 100 Prozent von den Krankenkassen finanziert.
Die Investition für Ausbildung im Südwesten setzt sich aus dem Ausbildungsfonds gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (232 Millionen Euro) und dem Ausbildungsfonds nach Pflegeberufegesetz (223 Millionen Euro) zusammen. Die AOK Baden-Württemberg trägt mit über 180 Millionen Euro den Löwenanteil der budgetierten Ausbildungskosten.
Hinweis an die Redaktionen:
Der Ausbildungsfonds nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz wird von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) verwaltet und von allen Krankenkassen in Baden-Württemberg per Zuschlag je Krankenhausfall finanziert. Seit 2020 wird die neue generalistische Ausbildung in der Pflege über den Ausbildungsfonds nach Pflegeberufegesetz finanziert, der von der Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH (AFBW) verwaltet wird. Die Finanzierung erfolgt in etwa zu 57 Prozent durch die Krankenkassen, zu 30 Prozent durch das Land, zu 9 Prozent per Eigenbeteiligungen in Pflegeeinrichtungen und zu 4 Prozent durch Mittel der Pflegeversicherung.
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