Advent, Advent ein Feuer brennt…

Von Ende November an trocknen die Adventskränze vor sich hin, und spätestens ab Heiligabend gilt das auch für die Weihnachtsbäume. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Brandgefahr dadurch nicht immens zunehmen würde.

In der beschaulichen Weihnachtszeit wird immer wieder die Gefahr von Zimmerbränden unterschätzt: Rund 10.000 Mal brennt es in deutschen Wohnzimmern, rund 30 Millionen Euro an Schäden werden dadurch Jahr für Jahr verursacht. Insbesondere Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Nadelhölzern brennen, weil sich trockene Tannennadeln sehr rasch entzünden und in Minutenschnelle Zimmerbrände mit Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius entstehen lassen.

"Wenn es trotz aller Vorsicht doch zur Katastrophe kommt, bitte nicht mit Löschwasser geizen", ermuntert Sabine Mayer-Paris, Vorsitzende des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), zu beherztem Eingreifen. "Denn die durch Wasser ruinierten Sachen werden, wie auch die durch das Feuer vernichteten, von der Hausratversicherung bezahlt, – auch die Weihnachtsgeschenke."

Bei einem Zimmerbrand geht es meist nur um die Reparatur eines Tisches, um Reinigungskosten und um Tapeten, manchmal aber um 50.000 Euro und mehr. Wenn nämlich brennender Kunststoff (Tischplatten, Schrankbeschichtungen etc.) gefährliche Stoffe freisetzt, können diese die gesamte Wohnungseinrichtung und die Kleidung durchdringen und müssen vollständig entsorgt werden.

Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte Kerzenflamme im Zimmer, können die Gerichte das letzte Wort haben und die Versicherung kann ihre Erstattungsleistung mindern. In neueren Versicherungsbedingungen geht es den Geschädigten besser: Viele Versicherer leisten nun auch in diesen Fällen. Ob der sog. "Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit" mitversichert ist, und in welchem Umfang, kann der betreuende Versicherungskaufmann schnell beantworten.

Für Schäden am Gebäude ist die Feuerversicherung des Hauses zuständig, die sich jedoch von einem Mieter einen Teil des Geldes zurückholt, wenn dieser den Brand schuldhaft verursacht hat. Eine Privathaftpflichtversicherung kann hier weiterhelfen, sie sollte ohnehin in keinem Haushalt fehlen.

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