Die Regelung betrifft alle Erzeugungsarten wie Photovoltaik-, Windenergie-, Biomasseanlagen nach dem EEG aber auch Biomasse-KWK-Anlagen nach dem KWKG oder EE-Stromspeicher – unabhängig vom Alter. Werden die Anlagen nicht rechtzeitig über die Seite www.marktstammdatenregister.de registriert, droht der Verlust der EEG-Vergütung bis zur erfolgten Meldung! Ein entsprechendes Informationsschreiben des Netzbetreibers sollten Betreibende einer Erneuerbaren-Energien-Anlage bereits erhalten haben.
Die Registrierung erfolgt in aller Regel online. Nur in Einzelfällen können Papieranträge über die Hotline des Marktstammdatenregisters angefordert werden. Clemens Garnhartner, PV-Experte bei C.A.R.M.E.N. e.V., empfiehlt jedoch die Online-Registrierung: „Unserer Erfahrung nach erleichtern die ausführlichen Hilfen für jedes auszufüllende Eingabefeld die Registrierung ungemein“.
Bei weiterführenden Fragen finden Anlagenbetreibende auf der Seite des Marktstammdatenregistern zusätzlich eine Registrierungshilfe: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html
Nach der Registrierung werden die Daten vom jeweiligen Netzbetreiber geprüft. Bei Unstimmigkeiten werden die Anlagenbetreibenden zur Nachbesserung aufgefordert.
„Werden Sie jetzt aktiv, wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage nicht bereits im MaStR registriert haben. Der Verlust der EEG-Vergütung ist vermeidbar!“, legt das Expertenteam von C.A.R.M.E.N. e.V. allen Betreibenden einer Erneuerbaren-Energien-Anlage nahe.
Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie auf: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/index.html
C.A.R.M.E.N. e.V.
Schulgasse 18
94315 Straubing
Telefon: +49 (9421) 960-300
Telefax: +49 (9421) 960-333
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