Hoffnung setzt der Raiffeisenverband zudem auf die Durchsetzungsbehörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), und deren gute personelle Ausstattung. „Die Regelungen gegen unfaire Handelsbedingungen können nur greifen, wenn sie in der Praxis auch angewendet werden und die Durchsetzungsbehörde im Wege eigener Ermittlungen gegen Verstöße vorgeht“, betont Holzenkamp.
Kritisch sieht der DRV-Präsident den nach wie vor eingeschränkten Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen, da fairer Wettbewerb keine Frage der Umsatzhöhe sein darf. Zu hinterfragen ist auch, wer den Nachweis einer Verletzung der Verbote führen muss. Diese Punkte werden im nun folgenden Gesetzgebungsverfahren noch zu diskutieren sein.
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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