Homeoffice: Zukunft der Arbeit?

Die Corona-Pandemie wird die Arbeitswelt dauerhaft verändern. Langfristig werden Unternehmen und Institutionen dem mobilen Arbeiten einen größeren Stellenwert einräumen. Was hat das für Konsequenzen für die Gesellschaft? Welchen Bedarf gibt es? An welcher Stelle muss wie weit reguliert werden?

Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat zehn Expertinnen und Experten gebeten, das Thema Homeoffice aus ihrer Sicht zu beleuchten und Forderungen an die Politik aufzustellen. Die Interviews zeigen, dass es nicht die eine, pauschale Lösung gibt, die man gesetzlich regeln sollte. Vielmehr müssen die Fragen rund ums Homeoffice zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt werden, weil es beide Perspektiven zu berücksichtigen gilt.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Dr. Norbert Lammert: "Homeoffice gab es auch schon vor der Corona-Pandemie; doch in der Krise ist es kurzfristig in einem Umfang aktiviert worden, wie das kaum jemand für möglich gehalten hat. Die gewonnenen Erfahrungen haben die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen des mobilen Arbeitens gezeigt. Jetzt geht es darum, aus den Erfahrungen zu lernen und die notwendigen Weichen zu stellen. Dazu möchte die Konrad-Adenauer-Stiftung mit der Befassung mit diesem Thema beitragen."

Eine Auswahl mit hinterlegten Links zu den Interviews finden Sie nachfolgend. Alle Interviews und weiterführende Informationen zum Thema Homeoffice finden Sie hier.

Prof. Holger Bonin, Forschungsdirektor, Institut für Arbeitsforschung (IZA), weist darauf hin, dass nur ein gewisser Teil der Arbeitnehmer Zuhause arbeiten könne. Er stellt die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf Homeoffice nötig sei. Zum einen gäbe es auch ohne ihn eine Weiterentwicklung bei diesem Thema. Und er gibt zu bedenken, dass diejenigen Arbeitgeber, die Homeoffice partout nicht realisieren wollen, auch mit Rechtsanspruch Argumente finden, warum sich das betrieblich nicht organisieren ließe.

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, fordert weitere gesetzliche Regulierung, um Arbeitnehmer zu schützen. Nicht geregelt seien der Versicherungsschutz und auch die Erfassung der Arbeitszeiten.

Eva Rindfleisch, Hauptgeschäftsführerin der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, sieht den Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass Zuhause Bedingungen herrschten, die den Arbeitnehmer nicht krank machten. Die Arbeitnehmer wiederum seien eigenverantwortlich, Missstände anzuzeigen. Auch über Fragen von zusätzlichen Kosten für Strom, Internet oder Kaffee müsse diskutiert werden.

Aus Arbeitgebersicht argumentiert Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel vom Bund Katholischer Unternehmer. Viele Fragen seien noch offen und wir müssten uns da einem vielschichtigen Diskurs stellen.

Prof. Dr. Hans Hanau von der Helmut-Schmidt-Universität betrachtet das Thema aus arbeitsrechtlicher Perspektive. Er stellt infrage, ob der Gesetzgeber Handlungsbedarf hat. Vor allem hält er einen harten Anspruch auf Homeoffice für höchst unglücklich, weil es zu erheblichen Verwerfungen führen würde.

Marc Biadacz MdB, Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales, fordert eine grundsätzliche Debatte darüber, was Arbeit ist. Denn die Veränderungen finden statt und wir können nicht davon ausgehen, dass alles so bleibe wie zuvor. Handlungsbedarf sieht er bei Rente und Arbeitszeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Klingelhöferstr. 23
10907 Berlin
Telefon: +49 (30) 26996-0
Telefax: +49 (30) 26996-3261
http://www.kas.de/

Ansprechpartner:
Dr. Jochen Blind
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 26996-3272
E-Mail: pressestelle@kas.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel